Anspruch auf Gleichbehandlung - geschlechtsbezogene
Benachteiligung
|
 |
|
BAG, Urteil vom 14.08.2007 - 9 AZR 943/06 -
|
Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist
ua. dann verletzt, wenn der Arbeitgeber gegen eine Norm
verstößt, die eine Benachteiligung von Arbeitnehmern
ausdrücklich verbietet. Ein solches Verbot enthielt
§ 611a BGB, der die Benachteiligung wegen des Geschlechts
untersagte. Seit dem 18. August 2006 ist dieses Verbot
im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geregelt.
|
Die Klägerin ist angestellte Lehrerin bei dem beklagten
Verein. Über 90 % der Schüler des Beklagten sind
Jungen. Neben der Klägerin beschäftigt der Beklagte
eine weitere Lehrerin und vier Lehrer. Die Arbeitsverträge
des Schulleiters und zweier weiterer männlicher Lehrkräfte
sehen im Unterschied zu den Arbeitsverträgen der Klägerin
und ihrer Kollegin sog. beamtenähnliche Leistungen wie
Versorgungs- und Beihilfeleistungen, Reise- und Umzugskostenerstattungen
vor. Der vierte Lehrer ist abgeordneter Landesbeamter.
Mit ihrer Klage hat die Klägerin den Abschluss eines
beamtenähnlichen Arbeitsvertrags entsprechend
den Arbeitsverträgen ihrer drei männlichen angestellten
Kollegen verlangt. Das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht
haben die Klage abgewiesen. Die Revision der Klägerin
hatte vor dem Bundesarbeitsgericht Erfolg. Die unterschiedliche
Behandlung ist nicht durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt.
Der Beklagte hat ohne Erfolg geltend gemacht, er könne
aus Kostengründen neben dem Schulleiter nur zwei Lehrkräfte
beamten-ähnlich behandeln. Das erklärt nicht, weshalb
er die Klägerin nicht in die dann erforderliche Auswahl
einbezogen hat. Auch ein hoher Jungenanteil rechtfertigt es
nicht, bei der gebotenen Auswahlentscheidung ausschließlich
auf das männliche Geschlecht abzustellen.
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom
7. Juli 2006 - 3 Sa 1688/05 B -
Pressemitteilung des BAG Nr. 62/07
Kündigung - was tun?
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt?
Oder befürchten Sie, in Kürze eine Kündigung zu erhalten?
Hier finden Sie den
und Antworten auf alle Fragen, die sich Ihnen im Zusammenhang
mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellen werden:
- Kündigungsschutz
- was Sie unbedingt wissen sollten!
- Abfindung - haben
Sie einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung? Was müssen
Sie unternehmen, um eine - möglichst hohe - Abfindung zu
erhalten? Wie hoch sollte die Abfindung sein?
- Betriebsbedingte Kündigung
- wie Sie sich gegen eine betriebsbedingte Kündigung zur
Wehr zu setzen und ihren Arbeitsplatz erhalten oder eine
Abfindung erstreiten.
- Viele weitere Themen rund um
den Kündigungsschutz.....weiter
|