Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für
Zeitarbeit und Personalserviceagenturen ist nicht tariffähig
|
 |
|
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.01.2012
23 TaBV 1016/09 -
|
Das LAG Berlin-Brandenburg hat die vorangegangene Entscheidung
des ArbG Berlin bestätigt und festgestellt, dass
die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für
Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht
tariffähig ist.
|
Die CGZP werde durch einzelne Gewerkschaften gebildet, die
auf Grund ihrer Satzung nicht zum Abschluss von Tarifverträgen
für den gesamten Bereich der Zeitarbeit zuständig
seien; die Tarifgemeinschaft könne daher nicht einen
weitergehenden Zuständigkeitsbereich haben, als die Mitgliedsgewerkschaften
in ihrer Summe. Gegen den Beschluss ist die Rechtsbeschwerde
zum BAG zugelassen worden.
Pressemitteilung des LAG Berlin-Brandenburg Nr. 20 v.
7. 12. 2009
Kündigung - was tun?
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt?
Oder befürchten Sie, in Kürze eine Kündigung zu erhalten?
Hier finden Sie den
und Antworten auf alle Fragen, die sich Ihnen im Zusammenhang
mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellen werden:
- Kündigungsschutz
- was Sie unbedingt wissen sollten!
- Abfindung - haben
Sie einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung? Was müssen
Sie unternehmen, um eine - möglichst hohe - Abfindung zu
erhalten? Wie hoch sollte die Abfindung sein?
- Betriebsbedingte Kündigung
- wie Sie sich gegen eine betriebsbedingte Kündigung zur
Wehr zu setzen und ihren Arbeitsplatz erhalten oder eine
Abfindung erstreiten.
- Viele weitere Themen rund um
den Kündigungsschutz.....weiter
|