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aktuelle Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts und der Instanzgerichte zum Arbeitsrecht

Entscheidungen


des Bundesarbeitsgerichts und der Instanzgerichte zum Arbeitsrecht, insbesondere zum Kündigungsschutz.  


Tarifvertrag "Beschäftigungsbrücke" - Ausschluss der ordentlichen Kündigung

BAG, Urt. v. 06. 07. 2006 - 2 AZR 587/05 -

 

Nach § 8 des Tarifvertrages zur Beschäftigungsbrücke in der Metall- und Elektroindustrie in Nordrhein-Westfalen muss der Arbeitgeber - von bestimmten Ausnahmefällen abgesehen - Auszubildende nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung "für mindestens zwölf Monate" in ein Arbeitsverhältnis übernehmen. In diesem Zeitraum kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis des Übernommenen nicht ordentlich kündigen. Es handelt sich um einen tarifvertraglichen Kündigungsausschluss. Dem entgegenstehende einzelvertragliche Abreden zwischen Arbeitgeber und Übernommenem sind unwirksam. Das hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts heute entschieden.
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Pressemitteilung des BAG Nr. 47 v. 6. 7. 2006


Nachvertragliches Wettbewerbsverbot im einseitig vorformulierten Arbeitsvertrag bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit

BAG, Urt. v. 28. 6. 2006 - 10 AZR 407/05 -

 

Verpflichtet sich ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber im Arbeitsvertrag, nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses für längstens zwei Jahre bestimmte Wettbewerbshandlungen zu unterlassen, und ist im Arbeitsvertrag geregelt, dass im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 74 ff. HGB gelten, ist die Wettbewerbsabrede nicht wegen Fehlens einer Karenzentschädigung nichtig. In einem solchen Fall decken die Arbeitsvertragsparteien mit der Bezugnahme auf die §§ 74 ff. HGB auf Grund der Regelungsdichte dieser gesetzlichen Vorschriften alle wesentlichen Elemente einer Wettbewerbsabrede und damit auch die Zahlung von Karenzentschädigung ab.
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Pressemitteilung des BAG Nr. 44 v. 28. 6. 2006


Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 15.02.2006 - 9 Sa 1601/04 -

 

Der Arbeitgeber kann das Begehren der Arbeitnehmerin auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit nicht mit der Begründung ablehnen, der Arbeitplatz der Arbeitnehmerin sei nicht vertretungsweise neu besetzt, sondern durch anderweitige Verteilung der Arbeit wegrationalisiert worden.
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Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Hamm Nr. 4/2006 vom 06.06.2006


Betriebsübergang – Neuvergabe des Auftrags zur Personenkontrolle am Flughafen

BAG, Urt. v. 13. 6. 2006 - 8 AZR 271/05

 

Nutzt ein Auftragnehmer von der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung gestellte technische Geräte und Anlagen, um die Personenkontrolle am Flughafen durchzuführen, macht deren Einsatz den eigentlichen Kern des zur Wertschöpfung erforderlichen Funktionszusammenhangs aus. Darin ist die wirtschaftliche Einheit zu sehen. Führt der Auftragnehmer darüber hinaus die Kontrolltätigkeit unverändert und ohne zeitliche Unterbrechung fort, ist von einem Betriebsübergang auszugehen. Auf die eigenwirtschaftliche Nutzung der sächlichen Betriebsmittel und auf Übernahme von Personal kommt es nicht an.
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Pressemitteilung des BAG Nr. 40 v. 13. 6. 2006


Betriebsbedingte Kündigung eines Leiharbeitnehmers nach Wegfall eines Auftrags

BAG, Urt. v. 18. 05. 2006 – 2 AZR 412/05

 

Eine Kündigung ist aus dringenden betrieblichen Erfordernissen iSv. § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitsanfall und damit der Beschäftigungsbedarf dauerhaft so zurückgegangen ist, dass zukünftig das Bedürfnis für eine Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer weggefallen ist. Allerdings muss der Arbeitgeber den dauerhaften Rückgang des Beschäftigungsvolumens im Kündigungsschutzprozess nachvollziehbar darstellen. Dazu reicht bei einer Arbeitnehmerüberlassung regelmäßig der Hinweis des Verleihers nicht aus, der bisherige Auftrag, in dessen Rahmen der Leiharbeitnehmer eingesetzt worden sei, sei beendet und es lägen keine Anschlussaufträge vor. Kurzfristige Auftragslücken gehören zum typischen Unternehmensrisiko eines Verleiharbeitgebers und sind nicht geeignet, eine betriebsbedingte Kündigung zu rechtfertigen.
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Pressemitteilung des BAG Nr. 35 v. 18 .05. 2006


Bonuspunkte für Vielflieger

BAG, Urt. v. 11. 04. 2006 – 9 AZR 500/05

 

Nach § 667 Alt. 2 BGB ist der Beauftragte verpflichtet, seinem Auftraggeber alles herauszugeben, was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt. Dieser Grundsatz findet auch im Arbeitsverhältnis Anwendung. Die Herausgabepflicht gilt für alle Vorteile, soweit sie dem Arbeitnehmer von einem Dritten nicht nur bei Gelegenheit, sondern auf Grund eines inneren Zusammenhangs mit dem geführten Geschäft gewährt worden sind.
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Pressemitteilung des BAG Nr. 23 v. 11 .04. 2006


Kündigung eines Kochs in einem Seniorenwohnheim

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 16.11.2005 - 3 Sa 1713/05 -

 

Die eigenmächtige Abweichung von einem Speiseplan durch einen Koch in einem Seniorenwohnheim in der Weise, dass Hackfleischbällchen gedünstet statt gebraten worden sind, rechtfertigt eine ordentliche Kündigung selbst dann nicht, wenn der Arbeitnehmer bereits zuvor abgemahnt worden ist, weil er in einer Woche dreimal von einem Speiseplan abgewichen ist, indem er Wirsing statt Erbsen- und Möhrengemüse, Kartoffelsalat mit Ei und Gurke statt mit Speck und eine rote statt einer braunen Soße zu einer Haxe gefertigt hat.
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Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Hamm Nr. 2/2006 vom 20.02.2006


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Dr. Reinhard Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Scharnhorstplatz 8
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Stand: 27.05.2014