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Hier finden Sie weitere
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Entscheidungen
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des Bundesarbeitsgerichts und der Instanzgerichte zum
Arbeitsrecht, insbesondere zum Kündigungsschutz.
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Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage
- Zurechnung des Verschuldens eines gewerkschaftlichen
Bevollmächtigten
BAG, Urteil vom 28.05.2009
- 2 AZR 548/08 -
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Will sich ein Arbeitnehmer gegen die Wirksamkeit einer
Kündigung seines Arbeitsverhältnisses wenden,
muss er nach § 4 KSchG innerhalb einer Frist von
drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung
Kündigungsschutzklage erheben. War der Arbeitnehmer
trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände
zu-zumutenden Sorgfalt verhindert, die Klage rechtzeitig
zu erheben, so ist die Klage nach § 5 Abs. 1 KSchG
auf seinen Antrag hin nachträglich zuzulassen.
Hat der Arbeitnehmer die verspätete Klageerhebung
dagegen selbst verschuldet, so kann die Klage nicht
nachträglich zugelassen werden. Die Kündigung
gilt dann als von Anfang an wirksam. Dieselbe Folge
tritt ein, wenn nicht der Arbeitnehmer selbst, aber
sein Prozessbevollmächtigter die verspätete
Klageerhebung verschuldet hat (§ 85 Abs. 2 ZPO).
Das gilt nicht nur für bevollmächtigte Rechtsanwälte,
sondern ebenso für bevollmächtigte Vertreter
einer Gewerkschaft, die dann ihrerseits den Klageauftrag
an die DGB-Rechtsschutz GmbH weitergeben.
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Pressemitteilung des BAG Nr.57/09
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Keine Vergütung von zwangsläufig an Bord
eines Schiffes verbrachter Freizeit
BAG, Urteil vom 28.05.2009
- 6 AZR 141/08 -
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Besatzungsmitglieder eines Schiffes, auf deren Arbeitsverhältnisse
der TVöD Anwendung findet, haben für die nach
dem Ende der Dienste bestehende Anwesenheit an Bord
des Schiffes nur dann einen tarifvertraglichen Anspruch
auf Vergütung, wenn die Anwesenheit angeordnet
worden ist. Eine konkludente Anordnung der Anwesenheit
an Bord folgt für die Besatzung nicht schon aus
dem faktischen Zwang, während des Aufenthalts auf
See auch außerhalb der regelmäßigen
Arbeitszeit an Bord zu bleiben.
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Pressemitteilung des BAG Nr. 55/09
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Sonderkündigungsschutz für Abfallbeauftragten
BAG, Urteil vom 26.03.2009
- 2 AZR 633/07 -
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Hat der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer zum Betriebsbeauftragten
für Abfall bestellt, so ist die ordentliche Kündigung
des Arbeitsverhältnisses unzulässig. Das Arbeitsverhältnis
kann nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Der Sonderkündigungsschutz setzt eine wirksame
Bestellung als Abfallbeauftragter voraus. Die Bestellung
bedarf der Schriftform und wird regelmäßig
gesondert dokumentiert. Im Einzelfall kann sie bereits
im schriftlichen Arbeitsvertrag erfolgen.
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Pressemitteilung des BAG Nr.34/09
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Urlaubsabgeltung bei
krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit
BAG, Urteil vom 24.03.2009
- 9 AZR 983/07 -
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Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG steht nach
der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs
in der Sache Schultz-Hoff vom 20. Januar 2009 (- C-350/06
und C-520/06 -) einzelstaatlichen Rechtsvorschriften
entgegen, nach denen Arbeitnehmern, die wegen Krankheit
den Jahresurlaub nicht in Anspruch nehmen können,
am Ende des Arbeitsverhältnisses keine finanzielle
Vergütung gezahlt wird. Nationale Rechtsvorschriften
dürfen diese Ansprüche nicht untergehen lassen.
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Pressemitteilung des BAG Nr.31/09
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Kündigung des Arbeitnehmers
BAG, Urteil vom 12.03.2009
- 2 AZR 894/07 -
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Spricht ein Arbeitnehmer eine schriftliche außerordentliche
Kündigung aus, so kann er sich später regelmäßig
nicht auf die Unwirksamkeit der Kündigung berufen.
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Pressemitteilung des BAG Nr.26/09
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