Nachfolgend durchleuchten wir einige Kündigungssachverhalte, wie sie
in der arbeitsrechtlichen Praxis häufiger vorkommen.
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Verhaltensbedingte Kündigung
Teil 9
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Welche Möglichkeiten gibt es in den aufgeführten Fällen, um die verhaltensbedingte
Kündigung abzuwehren? Welche Strategie ist jeweils am Erfolg versprechendsten,
die Kündigung zu Fall zu bringen bzw. eine Abfindung zu erstreiten?
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Wenn Sie die Kriterien zu den nachfolgend dargestellten Sachverhalten
sorgfältig lesen, werden Sie sehen, dass
in der überwiegenden Zahl der verhaltensbedingten Kündigungen gute
Aussichten bestehen, im Rahmen eines Kündigungsprozesses entweder
Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder zumindest noch eine Abfindung
zu erstreiten. In jedem Fall sollten Sie sich im Fall
einer verhaltensbedingten Kündigung, besser sogar noch, wenn die
Kündigung erst bevorsteht, an einen Fachmann wenden und sich beraten
lassen.
| In meiner
langjährigen arbeitsrechtlichen Beratungspraxis
hat sich gezeigt: |
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Es ist die Regel, dass gegen eine verhaltensbedingte
Kündigung geklagt wird. Dabei ist festzustellen, dass,
wenn die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage angegriffen
wird, in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle, ein Vergleich
geschlossen wird:
Das Arbeitsverhältnis wird einvernehmlich beendet
und der Arbeitgeber zahlt an den Arbeitnehmer eine Abfindung.
Gleichzeitig wird verhindert, dass die Agentur für
Arbeit eine Sperrfrist verhängt.
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