Nachfolgend durchleuchten wir einige Kündigungssachverhalte, wie sie
in der arbeitsrechtlichen Praxis häufiger vorkommen.
|
 |
Verhaltensbedingte Kündigung
Teil 9
|
Welche Möglichkeiten gibt es in den aufgeführten Fällen, um die verhaltensbedingte
Kündigung abzuwehren? Welche Strategie ist jeweils am Erfolg versprechendsten,
die Kündigung zu Fall zu bringen bzw. eine Abfindung zu erstreiten?
|
Wenn Sie die Kriterien zu den nachfolgend dargestellten Sachverhalten
sorgfältig lesen, werden Sie sehen, dass
in der überwiegenden Zahl der verhaltensbedingten Kündigungen gute
Aussichten bestehen, im Rahmen eines Kündigungsprozesses entweder
Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder zumindest noch eine Abfindung
zu erstreiten. In jedem Fall sollten Sie sich im Fall
einer verhaltensbedingten Kündigung, besser sogar noch, wenn die
Kündigung erst bevorsteht, an einen Fachmann wenden und sich beraten
lassen.
|
In meiner langjährigen arbeitsrechtlichen
Beratungspraxis hat sich gezeigt:
|
|
Es ist die Regel, dass gegen eine verhaltensbedingte Kündigung
geklagt wird. Dabei ist festzustellen, dass, wenn die Kündigung
mit einer Kündigungsschutzklage angegriffen wird, in der überwiegenden
Mehrzahl der Fälle, ein Vergleich geschlossen wird:
Das Arbeitsverhältnis wird einvernehmlich beendet und der
Arbeitgeber zahlt an den Arbeitnehmer eine Abfindung. Gleichzeitig
wird verhindert, dass die Agentur für Arbeit eine Sperrfrist
verhängt.
|
|