Wann kann es sich lohnen, gegen eine Kündigung, die aus verhaltensbedingten Gründen ausgesprochen wurde, anzugehen? Unter welchen Umständen können Sie im Fall einer verhaltensbedingten Kündigung Ihre weitere Beschäftigung erreichen? Wie kommen Sie zu einer Abfindung?

Kündigung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht

Verhaltensbedingte Kündigung
Teil 1

Einige wichtige Hinweise vorab - was Sie im Fall einer verhaltensbedingten Kündigung in jedem Fall beachten müssen.


In den nachfolgenden Tipps erfahren Sie, welche Hürden Ihr Arbeitgeber überwinden muss, um Ihnen aus verhaltensbedingten Gründen ordentlich kündigen zu können. Eine verhaltensbedingte Kündigung liegt vor, wenn der tragende Grund für die Kündigung des Arbeitgebers in einem vom Arbeitnehmer beeinflussbaren arbeitsvertragswidrigen Verhalten liegt.

Bei bestehendem Kündigungsschutz hat Ihr Arbeitgeber nur eingeschränkte Kündigungsmöglichkeiten. Er braucht für eine sozial gerechtfertigte Kündigung nach § 1 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) verhaltensbedingte Gründe. Hat er diese nicht oder erfüllen seine Gründe für eine ausgesprochene Kündigung nicht die strengen Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), haben Sie gute Chancen, dass das Arbeitsgericht auf Ihre Klage hin die Kündigung des Arbeitgebers "aufhebt", falls dieser seine Kündigung nicht vorher freiwillig "zurückzieht".

Der Arbeitgeber darf Ihnen nur unter der Voraussetzung die verhaltenbedingte Kündigung erklären, dass der tragende Grund für die Kündigung in einem vertragswidrigen Verhalten liegt, welches zudem von Ihnen beeinflussbar gewesen sein muss.

Beispiele:

Dem Arbeiter Rudolf A. wird ordentlich gekündigt, weil er mehrfach trotz Abmahnungen unentschuldigt zu spät kommt.
Oder:
Der Sekretärin Tanja K. wird gekündigt, weil sie im Betrieb trotz Abmahnung ehrenrührige Behauptungen gegenüber Vorgesetzen aufstellt.
Oder:
Dem LKW-Fahrer Peter R. wird ordentlich gekündigt, weil er der Firma schuldhaft einen großen Schaden am Firmenfahrzeug zugefügt hat.
Oder:
Der Angestellten Beate K., die im öffentlichen Dienst angestellt ist, wird gekündigt, weil sie mehrfach wegen Ladendiebstählen bestraft wurde.

Wenn Sie eine verhaltensbedingte Kündigung akzeptieren, werden Sie mit großer Wahrscheinlichkeit Probleme mit der Agentur für Arbeit bekommen. Das allein ist schon ein hinreichender Grund, gegen eine verhaltensbedingte Kündigung vorzugehen....


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Dr. Reinhard Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Stand: 29.01.2012