Wann kann es sich lohnen, gegen eine Kündigung,
die aus verhaltensbedingten Gründen ausgesprochen wurde, anzugehen? Unter
welchen Umständen können Sie im Fall einer verhaltensbedingten Kündigung
Ihre weitere Beschäftigung erreichen? Wie kommen Sie zu einer Abfindung?
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Verhaltensbedingte Kündigung
Teil 1
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Einige wichtige Hinweise vorab - was Sie im Fall einer verhaltensbedingten
Kündigung in jedem Fall beachten müssen.
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In den nachfolgenden Tipps erfahren Sie, welche Hürden Ihr Arbeitgeber überwinden
muss, um Ihnen aus verhaltensbedingten Gründen ordentlich kündigen zu
können. Eine verhaltensbedingte Kündigung liegt vor, wenn der tragende Grund
für die Kündigung des Arbeitgebers in einem vom Arbeitnehmer
beeinflussbaren arbeitsvertragswidrigen Verhalten liegt.
Bei bestehendem Kündigungsschutz hat Ihr Arbeitgeber nur eingeschränkte Kündigungsmöglichkeiten.
Er braucht für eine sozial gerechtfertigte Kündigung nach § 1 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz
(KSchG) verhaltensbedingte Gründe. Hat er diese nicht oder erfüllen seine Gründe
für eine ausgesprochene Kündigung nicht die strengen Anforderungen der Rechtsprechung
des Bundesarbeitsgerichts (BAG), haben Sie gute Chancen,
dass das Arbeitsgericht auf Ihre Klage hin die Kündigung des Arbeitgebers "aufhebt",
falls dieser seine Kündigung nicht vorher freiwillig "zurückzieht".
Der Arbeitgeber darf Ihnen nur unter der Voraussetzung die verhaltenbedingte
Kündigung erklären, dass der tragende Grund für die Kündigung in
einem vertragswidrigen Verhalten liegt, welches zudem von Ihnen
beeinflussbar gewesen sein muss.
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Beispiele:
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Dem Arbeiter Rudolf A. wird ordentlich gekündigt, weil er
mehrfach trotz Abmahnungen unentschuldigt zu spät kommt.
Oder:
Der Sekretärin Tanja K. wird gekündigt, weil sie im Betrieb
trotz Abmahnung ehrenrührige Behauptungen gegenüber Vorgesetzen
aufstellt.
Oder:
Dem LKW-Fahrer Peter R. wird ordentlich gekündigt, weil er
der Firma schuldhaft einen großen Schaden am Firmenfahrzeug
zugefügt hat.
Oder:
Der Angestellten Beate K., die im öffentlichen Dienst angestellt
ist, wird gekündigt, weil sie mehrfach wegen Ladendiebstählen
bestraft wurde.
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Wenn Sie eine verhaltensbedingte Kündigung akzeptieren, werden
Sie mit großer Wahrscheinlichkeit Probleme mit der Agentur
für Arbeit bekommen. Das
allein ist schon ein hinreichender Grund, gegen eine verhaltensbedingte
Kündigung vorzugehen.... 
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