verhaltensbedingte Kündigung

Verhaltensbedingte Kündigung Wichtige Hinweise vorab

Wann kann es sich lohnen, gegen eine Kündigung, die aus verhaltensbedingten Gründen ausgesprochen wurde, anzugehen? Wie kommen Sie zu einer Abfindung? Oder, falls Sie Ihren Arbeitsplatz erhalten wollen: Unter welchen Umständen können Sie im Fall einer verhaltensbedingten Kündigung Ihre weitere Beschäftigung erreichen?

Einige wichtige Hinweise vorab - was Sie im Fall einer verhaltensbedingten Kündigung in jedem Fall beachten müssen.

In den nachfolgenden Tipps erfahren Sie, welche Hürden Ihr Arbeitgeber überwinden muss, um Ihnen aus verhaltensbedingten Gründen ordentlich kündigen zu können. Eine verhaltensbedingte Kündigung liegt vor, wenn der tragende Grund für die Kündigung des Arbeitgebers in einem vom Arbeitnehmer beeinflussbaren arbeitsvertragswidrigen Verhalten liegt.

Bei bestehendem Kündigungsschutz hat Ihr Arbeitgeber nur eingeschränkte Kündigungsmöglichkeiten. Er braucht für eine sozial gerechtfertigte Kündigung nach § 1 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) verhaltensbedingte Gründe. Hat er diese nicht oder erfüllen seine Gründe für eine ausgesprochene Kündigung nicht die strengen Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), haben Sie gute Chancen, dass das Arbeitsgericht auf Ihre Klage hin die Kündigung des Arbeitgebers "aufhebt". Ihr Arbeitgeber wird dann nicht umhin kommen, Ihnen eine angemessene Abfindung zu zahlen, falls er Sie nicht weiterbeschäftigen will.

"Rücknahme" der Kündigung nicht zu befürchten

Häufig befürchten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber könne die ausgesprochene Kündigung "zurückziehen". Diese Befürchtung ist fast immer unbegründet. Die Rücknahme einer Kündigung bedeutet für den Arbeitgeber einen Gesichtsverlust. Dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich auf die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses verständigen, ist die absolute Ausnahme. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen ausgesprochen wurde.

Der Arbeitgeber darf Ihnen nur unter der Voraussetzung die verhaltenbedingte Kündigung erklären, dass der tragende Grund für die Kündigung in einem vertragswidrigen Verhalten liegt, welches zudem von Ihnen beeinflussbar gewesen sein muss.

Beispiele

Dem Arbeiter Rudolf A. wird ordentlich gekündigt, weil er mehrfach trotz Abmahnungen unentschuldigt zu spät kommt.
Oder:
Der Sekretärin Tanja K. wird gekündigt, weil sie im Betrieb trotz Abmahnung ehrenrührige Behauptungen gegenüber Vorgesetzen aufstellt.
Oder:
Dem LKW-Fahrer Peter R. wird ordentlich gekündigt, weil er der Firma schuldhaft einen großen Schaden am Firmenfahrzeug zugefügt hat.

Weiter >
Wo liegen die "Ansatzpunkte", um eine verhaltensbedingte Kündigung zu Fall zu bringen? Checkliste zur Beurteilung der Erfolgsaussicht einer Kündigungsschutzklage...



Zuletzt aktualisiert August 2023

Online-Rechtsberatung Was kann ich für Sie tun?

Ihnen wurde aus verhaltensbedingten Gründen gekündigt? Oder haben Sie ein anderes arbeitsrechtliches Problem?

Mit der Online-Rechtsberatung steht Ihnen eine einfache und praktische Möglichkeit zur Verfügung, von mir schnell und "unbürokratisch" eine verbindliche Rechtsauskunft zu Ihrem Problem zu erhalten. Falls es Ihr Wunsch ist, kann ich Sie auch bei Ihrer eventuellen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung - außergerichtlich oder gerichtlich - vertreten.

Das sind die Vorteile einer Online-Rechtsberatung:

  • Sie müssen keine Terminabsprachen treffen.
  • Sie müssen nicht persönlich einen Rechtsanwalt aufsuchen.
  • Die Online-Rechtsberatung ist unkompliziert.

Was kostet die Online-Rechtsberatung? Wie ist der Ablauf?

Hier finden Sie alle Informationen zur Online-Rechtsberatung

 

Sie können aber auch anrufen, um einen Termin zu vereinbaren oder sich telefonisch beraten zu lassen:

Telefon ( 0 55 51 ) 97 61 - 0

Zum Anfang