Wo liegen die "Ansatzpunkte", um
eine verhaltensbedingte Kündigung zu Fall zu bringen? Checkliste zur Beurteilung
der Erfolgsaussicht einer Kündigungsschutzklage gegen eine verhaltensbedingte
Kündigung.
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Verhaltensbedingte Kündigung
Teil 3
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Auf welche rechtlichen Gesichtspunkte kommt es an, wenn Ihnen der
Arbeitgeber aus verhaltensbedingten Gründen gekündigt hat bzw. kündigen
will?
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Um es vorweg zu nehmen:
Die Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
ist für den Arbeitgeber äußerst schwer zu begründen und durchzusetzen.
Die Hürden, die der Arbeitgeber nehmen muss, um seine Kündigung durchzubringen,
sind äußerst zahlreich. Eine verhaltensbedingte Kündigung, die überhaupt
keine Angriffspunkte bietet, bildet daher eher die Ausnahme. Deshalb sind Sie
in jedem Fall gut beraten, wenn Sie den Rat eines Fachmanns einholen, falls
Ihnen die verhaltensbedingte Kündigung erklärt wurde oder falls Ihnen eine solche
Kündigung bevorsteht.
Maßstab für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer verhaltensbedingen Kündigung
ist - nach den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung - der ruhig
und verständig urteilende Arbeitgeber. Nur ein Verhalten, das einen solchen
Abeitgeber zu einer Kündigung bestimmen könnte, kann einen verhaltensbedingten
Kündigungsgrund darstellen.
Natürlich ist es schwierig, anhand einer solchen Definition die Chancen, gegen
eine solche Kündigung mit Erfolg anzugehen, richtig einzuschätzen.
Deshalb sollten Sie die nachfolgenden Grundsätze herziehen, die
die Arbeitsgerichte für die Rechtfertigung einer verhaltensbedingten
Kündigung herausgebildet haben. Sie können die nachstehend aufgeführten
Grundsätze wie eine Checkliste
zur Beurteilung der Erfolgsaussicht einer Kündigungsschutzklage
verwenden.
Und nun zur Checkliste
"verhaltensbedingte Kündigung"... 
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