Verhaltensbedingte Kündigung
Teil 9

(betriebsbedingte) Kündigung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht


Kündigungssachverhalte, wie sie in der arbeitsrechtlichen Praxis häufiger vorkommen:

Tätlichkeiten

Tätlichkeiten im Betrieb - insbesondere gegenüber Arbeitskollegen - sind an sich als Grund für eine verhaltenbedingte Kündigung geeignet. Hier ist aber zu prüfen, ob ....


.... ob der Arbeitnehmer sich nicht unter Umständen damit rechtfertigen kann, dass es sich um eine einmalige Entgleisung im Rahmen eines langjährigen Arbeitsverhältnisses gehandelt hat. In diesem Fall wird die Interessenabwägung dazu führen, dass das Verhalten des Arbeitnehmers nicht ausreicht, um einen Kündigungsgrund abzugeben.


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Dr. Reinhard Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Scharnhorstplatz 8
37154 Northeim



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Stand: 29.01.2012