Arbeitgeber benutzen in der arbeitsrechtlichen Praxis häufig das Mittel einer außerordentlichen, d. h. fristlosen Kündigung, um ein Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden, sich also "von heute auf morgen" von ihrem Arbeitnehmer zu trennen.

Außerordentliche Kündigung
(Übersicht)

In den nachfolgenden Tipps erfahren Sie, wo Ihre Chancen liegen, gegen eine außerordentliche Kündigung vorzugehen, und warum Sie die Kündigung auf keinen Fall hinnehmen sollten.

(betriebsbedingte) Kündigung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht

Die nachfolgenden Tipps helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und - möglicherweise teure - Fehler zu vermeiden. Hier zunächst die Übersicht über die Themen, die auf dieser Website zu der Materie "außerordentliche Kündigung" behandelt werden:

Außerordentliche Kündigung - Teil 1
Allgemeine Hinweise: Warum ist es so wichtig, gegen eine außerordentliche Kündigung vorzugehen und die Kündigung anzugreifen? Was können Sie häufig selbst dann noch gegen Ihren Arbeitgeber erreichen, wenn die außerordentliche Kündigung an sich ihre Berechtigung hat?

Außerordentliche Kündigung - Teil 2
Was sind die rechtlichen Voraussetzungen, damit eine von Ihrem Arbeitgeber ausgesprochene außerordentliche Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses vor dem Arbeitsgericht überhaupt Bestand haben kann? Welche rechtlichen Hürden muss Ihr Arbeitgeber überwinden, und wie können Sie dies für sich nutzen?

Außerordentliche Kündigung - Teil 3
Lernen Sie einige der Kündigungssachverhalte kennen, die in der Praxis am häufigsten vorkommen. Erfahren Sie, welche Möglichkeiten zur Abwehr der außerordentlichen Kündigung es jeweils gibt und welche Strategie am Erfolg versprechendsten ist, die Kündigung zu Fall zu bringen und eventuell sogar noch eine Abfindung herauszuholen....

Außerordentliche Kündigung - Teil 4
Eine außerordentliche Kündigung muss vom Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis von dem wichtigen Kündigungsgrund ausgesprochen werden (Ausschlussfrist gem. § 626 Abs. 2 BGB). Viele außerordentlichen Kündigungen sind unwirksam, weil der Arbeitgeber es versäumt, diese Frist einzuhalten....

Außerordentliche Kündigung - Teil 5
Ihr Arbeitgeber kann auch im Fall eines an sich bestehenden wichtigen Grundes nur dann eine außerordentliche Kündigung aussprechen, wenn ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und bei Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zugemutet werden kann (Zumutbarkeitsprüfung und abschließende Interessenabwägung)....

Außerordentliche Kündigung - Teil 6
Checkliste zur Überprüfung der Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung....

Außerordentliche Kündigung - Teil 7
Noch einige wichtige Tipps: Was Sie unbedingt beachten sollten, wenn Sie gegen eine außerordentliche Kündigung vorgehen....

    Hinweis:

Da eine außerordentliche Kündigung bereits mit dem Zeitpunkt des Zugangs beim Arbeitnehmer Wirkungen zeigt, ist das Arbeitsverhältnis zunächst beendet, wenn Ihnen eine außerordentliche Kündigung zugeht. Diese Beendigungswirkung können Sie nur vermeiden, wenn Sie die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage angreifen oder sich anderweitig mit Ihrem Arbeitgeber über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses verständigen.

Wichtig: Falls Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber außergerichtlich über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses einigen, sollte dies unbedingt schriftlich und spätestens innerhalb von drei Wochen ab dem Zugang der Kündigung erfolgen. Eine arbeitgeberseitige Kündigung wird nämlich wirksam, wenn nicht innerhalb von drei Wochen ab dem Zugang Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erhoben wird. Dabei kommt es dann nicht mehr darauf an, ob die Kündigung überhaupt wirksam war. Wenn Sie also mit Ihrem Arbeitgeber über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses verhandeln, achten Sie unbedingt darauf, dass ein schriftliches Ergebnis innerhalb der Dreiwochenfrist vorliegt. Werden Sie von Ihrem Arbeiteber hingehalten, sollten Sie in jedem Fall zur Fristwahrung Kündigungsschutzklage erheben. Einigen Sie sich dann später doch noch, kann die Klage jederzeit zurückgenommen werden.



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Dr. Reinhard Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Zuletzt aktualisiert Januar 2017