RTV Gebäudereinigung

Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung (RTV Gebäudereinigung)

vom 28. Juni 2011,
gültig ab 01. Januar 2011
in der Fassung vom 8. Juli 2014

§ 13 Auslösung

  1. Die Höhe der Auslösung beträgt das Dreifache des für die Arbeitsstelle gültigen Stundenlohnes des/der Beschäftigten.
  2. Dem/der Beschäftigten sind außerdem die nachgewiesenen Kosten der angemessenen Übernachtung gegen Beleg zu zahlen.

Redaktionelle Inhaltsübersicht

Tarifvertrag Gebäudereinigung - Einleitung
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Einstellung
§ 3 Arbeitszeit
§ 4 Arbeitszeitflexibilisierung
§ 5 Arbeitsversäumnis und Arbeitsausfall
§ 6 Arbeitsversäumnis bei Arbeitsunfähigkeit
§ 7 Krankengeldzuschuss bei Betriebsunfällen
§ 8 Lohn und Eingruppierung
§ 9 Lohnperiode - Lohnabrechnung
§ 10 Erschwerniszuschläge
§ 11 Fahrtkosten
§ 12 Auswärtige Arbeitsstellen
§ 13 Auslösung
§ 14 An- und Rückreise
§ 15 Urlaub
§ 16 Pflichten des Arbeitgebers
§ 17 Reinigungseinrichtungen
§ 18 Pflichten des/der Beschäftigten
§ 19 Sterbegeld
§ 20 Kündigung
§ 21 Restlohn - Arbeitspapiere
§ 22 Arbeitnehmervertretung
§ 23 Ausschlussfristen
§ 24 Durchführungspflicht
§ 25 Besitzstandswahrung
§ 26 Inkrafttreten und Vertragsdauer


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