(betriebsbedingte) Kündigung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht

Betriebsbedingte Kündigung Checkliste: Wann ist eine betriebsbedingte Kündigung unwirksam?

Wie wehren Sie sich gegen eine betriebsbedingte Kündigung? Welche Chancen haben Sie, eine Abfindung zu erstreiten? Anhand der Checkliste beurteilen Sie die Erfolgsaussicht, gegen eine betriebsbedingte Kündigung vorzugehen.

Um es vorweg zu nehmen:
Die Kündigung aus betriebsbedingten Gründen ist für den Arbeitgeber äußerst schwer zu begründen und durchzusetzen. Die Hürden, die der Arbeitgeber nehmen muss, um seine Kündigung durchzubringen, sind äußerst zahlreich. Eine betriebsbedingte Kündigung, die überhaupt keine Angriffspunkte bietet, bildet daher eher die Ausnahme. Deshalb sind Sie in jedem Fall gut beraten, wenn Sie den Rat eines Fachmanns einholen, falls Ihnen die betriebsbedingte Kündigung erklärt wurde oder falls Ihnen eine solche Kündigung bevorsteht.

Damit Sie den Überblick behalten, wird für die nachfolgenden Tipps von dem in der arbeitsrechtlichen Praxis häufigsten Fall ausgegangen, dass der Unternehmer seinen Betrieb, wenn auch eingeschränkt oder umorganisiert, fortführt.

Der Arbeitgeber darf Ihnen nur unter der Voraussetzung die betriebsbedingte Kündigung erklären, dass die Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist. Diese dingenden betrieblichen Erfordernisse für eine arbeitgeberseitige Kündigung liegen nur unter sehr engen Voraussetzungen vor, die ich nachfolgend aufführe. Diese Voraussetzungen müssen überdies nebeneinander vorliegen. Sie können die nachstehend aufgeführten Voraussetzungen wie eine Checkliste zur Beurteilung der Erfolgsaussicht einer Kündigungsschutzklage verwenden.

CHECKLISTE:

  1. Eine arbeitgeberseitige ordentliche Kündigung ist sozial gerechtfertigt, wenn sie durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen. Bei den Gründen, die die zur Rechtfertigung Ihrer Kündigung infrage kommen, kann es sich um solche handeln, die von außen auf den Betrieb einwirken (sog. außerbetriebliche Gründe), oder um solche, die sich aus den Verhältnissen des Betriebs selbst ergeben (sog. innerbetriebliche Gründe).
    Welche außerbetrieblichen oder innerbetrieblichen Umstände kann Ihr Arbeitgeber zur Begründung einer betriebsbedingten Kündigung heranziehen?
  2. Die von Ihrem Arbeitgeber behaupteten innerbetrieblichen oder außerbetrieblichen Gründe für seine unternehmerische Entscheidung zur Kündigung müssen auch tatsächlich vorliegen.
    Was muss Ihr Arbeitgeber im Einzelnen darlegen und beweisen?
  3. Ihr Arbeitgeber muss überhaupt auf eine Veränderung der betrieblichen Situation hin eine nachweisbare Entscheidung getroffen haben, die zum (vollständigen oder teilweisen) Wegfall Ihres Arbeitsplatzes führt.
    Welche Anforderungen sind an den Nachweis der unternehmerischen Entscheidung zu stellen?
  4. Dringende betriebliche Erfordernisse, die zum Wegfall eines Arbeitsplatzes geführt haben, sind nur dann geeignet, eine betriebsbedingte Kündigung zu rechtfertigen, wenn keine Möglichkeit zur anderweitigen Beschäftigung des Arbeitnehmers besteht.
    Gibt es eine Möglichkeit, Sie auf einem anderen freien Arbeitsplatz weiterzubeschäftigen?
  5. Ihr Arbeitgeber muss beachten, dass Sie derjenige Arbeitnehmer sind, der im Vergleich zu Ihren Kollegen, die die gleiche oder eine von Ihnen nach kurzer Einarbeitung machbare Tätigkeit verrichten, am wenigsten auf den Arbeitsplatz angewiesen ist (Sozialauswahl).
    Hat Ihr Arbeitgeber bei der Auswahl des oder der zu kündigenden Arbeitnehmer soziale Gesichtspunkte ausreichend berücksichtigt?

Wenn eine der vorstehenden Voraussetzungen nicht vorliegt, haben Sie gute Chancen, Ihren Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht zu gewinnen und Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder eine Abfindung zu erstreiten.

Die vorstehend aufgeführten Voraussetzungen sind zugegebenermaßen nicht ganz einfach zu verstehen und füllen in der arbeitsrechtlichen Praxis dicke Kommentare. Daher werden sie nachfolgend ausführlich erläutert und mit zahlreichen Beispielen und Tipps unterlegt.


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Bei den Gründen, auf die Ihr Arbeitgeber die Kündigung stützen will, muss es sich um solche handeln, die von außen auf den Betrieb einwirken (sog. außerbetriebliche Gründe) oder um solche, die sich aus den Verhältnissen des Betriebs selbst ergeben (sog. innerbetriebliche Gründe). Welche außer- oder innerbetrieblichen Umstände können zur Begründung einer betriebsbedingten Kündigung herangezogen werden? weiter



Zuletzt aktualisiert August 2023

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