Wie hoch sollte im Falle der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses die Abfindung sein? Berechnung der Abfindung?

(betriebsbedingte) Kündigung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht

Abfindung - Berechnung
Teil 3

Es gibt keine Vorschriften und schon gar keine gesetzlichen Regelungen darüber, wie hoch eine Abfindung sein sollte. Die Höhe der Abfindung, die der Arbeitgeber an Sie zahlt, ist ausschließlich Verhandlungssache.


Für die Berechnung der Abfindung gibt es allerdings eine "Messlatte", nämlich die so genannte "Regelabfindung". Diese beträgt ein halbes Bruttomonatseinkommen pro Beschäftigungsjahr.

Diese "Regelabfindung" ist aber nur eine grobe Richtschnur. Sie kann unter-, aber auch überschritten werden. Wie hoch die Abfindung ist, die Sie erstreiten können, hängt davon ab, welche Erfolgsaussicht eine Kündigungsschutzklage hat:

  • Wenn vornherein und zweifelsfrei feststeht, dass die von Ihrem Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung unwirksam ist, so können Sie in der Regel darauf bestehen, dass der Arbeitgeber die "Regelabfindung" zahlt. Denn er hat in diesem Fall ja keine Alternative, will er die Kündigung nicht zurücknehmen.

  • Umgekehrt wird es dann schwierig, die "Regelabfindung" zu bekommen, wenn ...Höhe der Abfindung (Fortsetzung)

Abfindung - Teil 3  
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Dr. Reinhard Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Scharnhorstplatz 8
37154 Northeim



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Stand: 06.04.2014