fristlose Kündigung

Fristlose Kündigung Kündigungssachverhalt: Diebstahl, Spesenbetrug u. ä.

Straftaten zulasten des Arbeitgebers sind problematisch, da sie den Arbeitgeber in der Regel zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung berechtigen. Dies gilt insbesondere für Diebstahl und Spesenbetrug...

Dabei kommt es nicht auf die Höhe des Schadens an: Auch die Entwendung einer Sache von nur geringem Wert oder eine geringfügige Spesenmanipulation sind grundsätzlich geeignet, als wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung herzuhalten!

Ob ein Schaden als geringfügig zu betrachten ist, ist eine Wertungsfrage. Der Umfang des dem Arbeitgeber zugefügten Schadens kann insbesondere nach der Stellung des Arbeitnehmers, der Art der entwendeten Ware oder der Manipulation und den besonderen Verhältnissen des Betriebes ein unterschiedliches Gewicht für die Schwere der Pflichtverletzung haben. Deshalb kommt es stets auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an, ob ein solches Verhalten die fristlose Kündigung rechtfertigt.

Hinweis:

Um ermessen zu können, ob ein Diebstahl oder eine Spesenmanipulation für eine fristlose Kündigung ausreicht, muss eine Interessenabwägung vorgenommen werden. So kommt es darauf an, ob es für den Arbeitgeber zumutbar oder unzumutbar ist, den Arbeitnehmer wenigstens bis zum Ablauf einer ordentlichen Kündigungsfrist oder überhaupt weiterzubeschäftigen. Hier spielt in der Praxis neben der Schwere der Pflichtverletzung, dem familiären Status und den Chancen auf dem Arbeitsmarkt insbesondere eine Rolle, wie lange der Arbeitnehmer schon im Betrieb des Arbeitgebers beschäftigt war. Das bedeutet, dass das Arbeitsgericht auch bei Vorliegen eines Vermögensdelikts aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls zu dem Ergebnis kommen kann, dass ausnahmsweise eine fristlose Kündigung unzulässig ist und das Arbeitsverhältnis fortzusetzen ist, und zwar je nach Lage des Falles entweder unbegrenzt oder zumindest für die Dauer der ordentlichen Kündigungsfrist!

Wurde Ihnen wegen eines angeblichen oder wirlich verübten Diebstahls oder einer Spesenmanipulation fristlos gekündigt, empfehle ich Ihnen, die Kündigung auf keinen Fall hinzunehmen. Ich verweise nochmals ausdrücklich auf die allgemeinen Hinweise: Warum ist es so wichtig, gegen eine fristlose Kündigung vorzugehen und die Kündigung anzugreifen? rechts


Eine fristlose Kündigung kann auch unwirksam sein, weil es an dem Erfordernis einer vorherigen Abmahnung mangelt. Wann, also unter welchen Voraussetzungen, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor abgemahnt haben, bevor er eine fristlose Kündigung aussprechen darf? rechts



Zuletzt aktualisiert August 2023

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