RTV Gebäudereinigung

Manteltarifvertrag

für das Wach- und Sicherheitsgewerbe
im Lande Niedersachsen

(MTV Wach- und Sicherheitsgewerbe Niedersachsen)

vom vom 6. März 1997

Dieser Tarifvertrag ist in der vorliegenden Fassung nicht mehr allgemeinverbindlich. Er war allgemeinverbindlich vom 28. August 1997 bis zum 31. Oktober 2003.

§ 5 Begriffsbestimmungen

  1. Revierwachmann ist, wer eine Mehrzahl von Bewachungsobjekten nach Maßgabe der in der Regel bei jedem Objekt unterschiedlichen Aufgaben, die in seinem Revierwachbuch niedergelegt sein müssen, in ununterbrochenem Kontrolldienst bewacht. In der Regel handelt es sich bei jedem Objekt um ein Objekt jeweils eines anderen Auftraggebers.
  2. Separatwachmann ist, wer ein oder mehrere vertraglich fest umrissene Bewachungsobjekte nach gleicher Anweisung meist eines einzigen Auftraggebers in wiederholten Objektkontrollen oder als Standposten bewacht. Wesentlich ist, dass der Wachdienst regelmäßig und in erheblichem Umfang aus Arbeitsbereitschaft besteht.
  3. Werkschutzfachkraft ist, wer die Prüfung nach der Prüfungsordnung für die Geprüfte Werkschutzfachkraft bei einer IHK abgelegt hat.
  4. Arbeitnehmer im Sicherheitstransport ist, wer Geld- und Wertsachen sowie für Banken, Beleggut, Datenträger und Postsachen transportiert.
  5. Arbeitnehmer im Rollierdienst sind Personen, die Hartgeld rollen und/oder Papiergeld zählen und bündeln.
  6. Wachmann für militärische Bewachung ist, wer in militärischen Anlagen Dienst verrichtet und dem "Gesetz über die Anwendung und Durchführung des unmittelbaren Zwanges" unterliegt.

Redaktionelle Inhaltsübersicht

MTV Wach- und Sicherheitsgewerbe - Einleitung
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Mitbestimmung des Betriebsrates
§ 3 Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses
§ 4 Betriebszugehörigkeit
§ 5 Begriffsbestimmungen
§ 6 Arbeitszeit
§ 7 Freizeit
§ 8 Überstunden
§ 9 Lohnzahlung
§ 10 Bekleidung und Ausrüstung
§ 11 Freistellung von der Arbeit
§ 12 Fortzahlung von Arbeitsentgelt und Sozialleistungen
§ 13 Urlaub
§ 14 Zeitzuschläge
§ 15 Feiertage
§ 16 Urlaubs- und Weihnachtsgeld
§ 17 Kosten der Unterrichtung
§ 18 Schiedsgericht
§ 19 Erlöschen von Ansprüchen
§ 20 Schlussbestimmungen
Anhang 1


Kündigungsschutz-Ratgeber

Hier finden Sie Antworten auf alle Fragen, die sich Ihnen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellen werden:




Online-Rechtsberatung Was kann ich für Sie tun?

Sie haben ein Kündigungsproblem oder ein anderes arbeitsrechtliches Problem?

Mit der Online-Rechtsberatung steht Ihnen eine einfache und praktische Möglichkeit zur Verfügung, von mir schnell und "unbürokratisch" eine verbindliche Rechtsauskunft zu Ihrem Problem zu erhalten. Falls es Ihr Wunsch ist, kann ich Sie auch bei Ihrer eventuellen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung - außergerichtlich oder gerichtlich - vertreten.

Das sind die Vorteile einer Online-Rechtsberatung:

  • Sie müssen keine Terminabsprachen treffen.
  • Sie müssen nicht persönlich einen Rechtsanwalt aufsuchen.
  • Die Online-Rechtsberatung ist unkompliziert.

Was kostet die Online-Rechtsberatung? Wie ist der Ablauf?

Hier finden Sie alle Informationen zur Online-Rechtsberatung

 

Sie können aber auch anrufen, um einen Termin zu vereinbaren oder sich telefonisch beraten zu lassen:

Telefon ( 0 55 51 ) 97 61 - 0

Zum Anfang