RTV Gebäudereinigung

Manteltarifvertrag

für das Wach- und Sicherheitsgewerbe
im Lande Niedersachsen

(MTV Wach- und Sicherheitsgewerbe Niedersachsen)

vom vom 6. März 1997

Dieser Tarifvertrag ist in der vorliegenden Fassung nicht mehr allgemeinverbindlich. Er war allgemeinverbindlich vom 28. August 1997 bis zum 31. Oktober 2003.

§ 19 Erlöschen von Ansprüchen

Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis können rückwirkend nur in einem Zeitraum und für einen Zeitraum von insgesamt drei Monaten nach Fälligkeit detailliert schriftlich geltend gemacht werden.

Redaktionelle Inhaltsübersicht

MTV Wach- und Sicherheitsgewerbe - Einleitung
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Mitbestimmung des Betriebsrates
§ 3 Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses
§ 4 Betriebszugehörigkeit
§ 5 Begriffsbestimmungen
§ 6 Arbeitszeit
§ 7 Freizeit
§ 8 Überstunden
§ 9 Lohnzahlung
§ 10 Bekleidung und Ausrüstung
§ 11 Freistellung von der Arbeit
§ 12 Fortzahlung von Arbeitsentgelt und Sozialleistungen
§ 13 Urlaub
§ 14 Zeitzuschläge
§ 15 Feiertage
§ 16 Urlaubs- und Weihnachtsgeld
§ 17 Kosten der Unterrichtung
§ 18 Schiedsgericht
§ 19 Erlöschen von Ansprüchen
§ 20 Schlussbestimmungen
Anhang 1


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