BRTV Baugewerbe

Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV Baugewerbe)

vom 4. Juli 2002

in der Fassung vom 17. Dezember 2003, 14. Dezember 2004, 29. Juli 2005, 19. Mai 2006, 20. August 2007, 31. Mai 2012, 17. Dezember 2012, 5. Juni 2014 und 10. Dezember 2014

§ 17 In-Kraft-Treten und Laufdauer

Dieser Tarifvertrag tritt am 1. September 2002 in Kraft. Er kann mit einer Frist von sechs Monaten jeweils zum 31. Dezember, erstmals zum 31. Dezember 2008, schriftlich gekündigt werden.

Berlin/Frankfurt a.M., den 4. Juli 2002 / 17. Dezember 2003 / 14. Dezember 2004 / 29. Juli 2005 / 19. Mai 2006 / 20. August 2007 / 31. Mai 2012 / 17. Dezember 2012 / 5. Juni 2014 / 10. Dezember 2014rden.

Redaktionelle Inhaltsübersicht

Einleitung
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Einstellungsbedingungen
§ 3 Arbeitszeit
§ 4 Arbeitsversäumnis und Arbeitsausfall
§ 5 Lohn
§ 6 Erschwerniszuschläge
§ 7 Fahrtkostenabgeltung, Verpflegungszuschuss und Auslösung
§ 8 Urlaub
§ 10 Sterbegeld
§ 11 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 12 Zutritt zu den Unterkünften
§ 13 Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
§ 14 Ausschlussfristen
§ 15 Besondere Lohn- und Arbeitsbedingungen für Spezialgewerbezweige
§ 16 Durchführung des Vertrages
§ 17 In-Kraft-Treten und Laufdauer


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