Bundesrahmentarifvertrag
für das Baugewerbe (BRTV)
vom 4. Juli 2002
in der Fassung vom 17. Dezember 2003,
14. Dezember 2004,
29. Juli 2005,
1. Januar 2006 und 1. Juni 2006
(Tarifvertrag mit Gültigkeit ab 1. Juni 2006)
allgemeinverbindlich ab 01.01.2004
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Zwischen
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dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes
e. V.,
Kronenstraße 55-58, 10117 Berlin,
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dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie
e. V.,
Kurfürstenstraße 129, 10785 Berlin
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| und der |
der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt,
Olof-Palme-Straße 19, 60439 Frankfurt am Main
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| wird folgender Tarifvertrag geschlossen: |
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Kündigung -was tun?
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt?
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mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellen werden:
- Kündigungsschutz
- was Sie unbedingt wissen sollten!
- Abfindung - haben
Sie einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung? Was müssen
Sie unternehmen, um eine - möglichst hohe - Abfindung zu
erhalten? Wie hoch sollte die Abfindung sein?
- Betriebsbedingte Kündigung
- wie Sie sich gegen eine betriebsbedingte Kündigung zur
Wehr zu setzen und ihren Arbeitsplatz erhalten oder eine
Abfindung erstreiten.
- Viele weitere Themen rund um
den Kündigungsschutz.....weiter
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