Kündigungsschutz für leitende Angestellte

Kündigungsschutz für leitende Angestellte Psychologische Kriegsführung beim Abfindungspoker - Stolperfallen und Fehlerquellen

In eigener Sache ist man sich selbst selten der beste Ratgeber – wie der Schuster, der bekanntlich die schlechtesten Schuhe trägt. Die meisten Fehler im Abfindungspoker werden fatalerweise schon in dem ersten - für den Mitarbeiter häufig überraschenden - Personalgespräch gemacht. Wenn Sie die nachfolgenden Tipps beachten, sind Sie gewappnet, um einige der gravierendsten Fehler zu vermeiden, die Sie in dieser Situation begehen könnten...

  • Wie dick ist das Eis, auf dem Sie laufen? Seien Sie Ihrem Anwalt gegenüber unbedingt offen und verschweigen Sie nichts, auch wenn es Ihnen unangenehm ist. Es kann die Strategie Ihres Anwalts völlig zunichte machen, wenn der Arbeitgeber dem Anwalt plötzlich Fakten präsentiert, die dem Anwalt nicht bekannt waren, die aber eine gänzlich andere Vorgehensweise erfordert hätten. Der Anwalt muss daher unbedingt von Ihnen wissen, ob Sie "Leichen im Keller" haben. Keinem Arbeitgeber ist es verboten, danach zu suchen und das Ergebnis gegen Sie zu verwenden. Mandant und Anwalt müssen wissen, mit welchen Risiken zu rechnen ist und welche Unwägbarkeiten die Verhandlungen negativ beeinflussen können.

    Bei den "Leichen im Keller" kann es sich auch um Umstände handeln, die von dem Betroffenen völlig unterschätzt werden, z. B. kleine Schummeleien bei der Spesenabrechnung. Die Verdienste des Mitarbeiters für die Firma mögen noch so groß sein - kommt man ihm etwa auf die Schliche, dass er sich bei den Spesen (Abrechnung von Reisekosten, Bewirtungskosten etc.) zu seinren Gunsten verrechnet hat, kann dies unter Umständen eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Häufig wird bei fristgemäßen Kündigungen dann noch eine fristlose Kündigung nachgeschoben, um die Verhandlungsposition des Arbeitnehmers zu schwächen.
  • Vorsicht Falle: Gerade Führungskräfte neigen aus Selbstüberschätzung dazu, sich ungeschickt zu verhalten. Nur weil sie gewohnt sind, schnell und taktisch für ihr Fach zu denken, heißt das nicht, dass sie die Strategie des Personalchefs durchschauen. In eigener Sache ist man nicht unbedingt selbst der denkbar beste Ratgeber.
  • Das erste Personalgespräch kommt aus Mitarbeitersicht häufig überraschend. Hier sollten Sie sich bedeckt halten und sich zunächst einmal nur anhören, was die Arbeitgeberseite vorzubringen hat. Wenn Sie in dieser Situation schon Ihre Interessen und Vorstellungen äußern, wird es für den später beauftragten Anwalt schwierig, ein Ergebnis zu erzielen, welches über die von Ihnen bereits geäußerten Vorstellungen hinausgeht. Sie waren ja selbst so freundlich, Ihrem Arbeitgeber den Preis zu nennen, zu dem Sie zu haben sind.
  • Rechnen Sie damit, dass man versuchen wird, Sie unter Druck zu setzen, um die Abfindung zu minimieren. Gute Nerven kann man nicht trainieren. Niemand ist grenzenlos belastbar. Oft knicken gerade Führungskräfte schon nach kurzer Zeit ein. Wenn Unternehmen ordentlich mit dem Mitarbeiter "Schlitten fahren", beeinträchtigt dies dessen Selbstbewusstsein und vermindert sein Stehvermögen. In dieser Situation ist die enge Zusammenarbeit mit dem Anwalt entscheidend. Sobald neue Fragen oder Vorschläge auftauchen, müssen Sie sich mit dem Anwalt kurzschließen. Unter Umständen wird Ihr Arbeitgeber versuchen, einen Keil zwischen Sie und Ihren Anwalt zu treiben.
  • Wenn Ihnen die Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber psychisch an die Substanz geht, ist es unter Umständen Zeit, Kompromisse zu schließen. Das Pokern um eine hohe Abfindung wirkt kontraproduktiv, wenn man im Verlauf der Auseinandersetzung zu einem psychischen Wrack wird oder beim ersten Vorstellungstermin in einer neuen Firma bei der Frage nach dem letzten Arbeitsverhältnis einen Zusammenbruch erleidet.
  • Falls es Ihnen gelingen sollte, noch vor Beendigung des Kündigungsschutzprozesses einen neuen Arbeitsplatz zu finden, teilen Sie dies umgehend Ihrem Anwalt mit. Ganz wichtig ist es, dass Ihr Arbeitgeber von einem eventuellen neuen Beschäftigungsverhältnis auf keinen Fall etwas erfährt. Die Chancen, eine angemessene Abfindung zu erhalten, reduzieren sich drastisch, wenn der Arbeitgeber von einem neuen Beschäftigungsverhältnis des gekündigten Arbeitnehmers Kenntnis erlangt. Er wird dann nämlich davon ausgehen, dass der gekündigte Arbeitnehmer ohnehin niemals zu ihm zurückkehren wird. Ziehen Sie nach Möglichkeit auch nicht andere Personen ins Vertrauen, die auch nur weitläufig in Kontakt zu Ihrem bisherigen Arbeitgeber stehen. Durch jede weitere Person, die Sie informieren, erhöht sich das Risiko, dass diese Information Ihrem bisherigen Arbeitgeber zugetragen wird. Dieses Risiko besteht insbesondere dann, wenn man seine bisherigen Arbeitskollegen ins Vertrauen zieht. Die Loyalität der - ehemaligen - Arbeitskollegen gegenüber dem Arbeitgeber wird häufig unterschätzt.

Ich hoffe, meine Tipps werden Ihnen weiterhelfen. Wenn Sie sich in der Situation befinden, dass Ihr Arbeitgeber sich von Ihnen oder Sie sich von Ihrem Arbeitgeber trennen wollen, sind Sie gefordert, die für Ihre berufliche und finanzielle Zukunft optimalen Entscheidungen zu treffen. Ich wünsche Ihnen, dass Ihnen dies gelingt, gebe Ihnen aber den wohlmeinenden Rat, unter keinen Umständen auf eine kompetente Beratung zu verzichten!


Ende des Kapitels "Kündigungsschutz für leitende Angestellte"



Zuletzt aktualisiert August 2023

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