Tipps bei einer Abmahnung

Abmahnung unterschreiben? Vorsicht ist geboten!

Wenn Ihr Arbeitgeber Sie auffordert, die Abmahnung zu unterschreiben: Wie verhalten Sie sich in dieser Situation richtig?

Es kommt vor, dass der Arbeitgeber den Mitarbeiter aufgefordert, den Empfang der Abmahnung zu quittieren. Grundsätzlich spricht nichts dagegen, eine Empfangsbestätigung zu unterschreiben. Allerdings sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Sie mit Ihrer Unterschrift tatsächlich nur den Empfang des Schreibens und nichts anderes bestätigen.

Bisweilen formuliert der Arbeitgeber an der Stelle, an der der Arbeitnehmer unterschreiben soll, einen Zusatz, der so oder ähnlich lauten könnte:

"Das Original dieses Schreibens wurde mir ausgehändigt. Ich habe den Inhalt zur Kenntnis genommen und erkenne die gegen mich erhobenen Vorwürfe in tatsächlicher Hinsicht als zutreffend an."

Einen derartigen Zusatz dürfen Sie unter keinen Umständen unterschreiben. Sie erkennen damit an, dass Sie zu Recht abgemahnt wurden. Unter solchen Umständen ist es zwar nicht unmöglich, aber doch sehr viel schwerer, mit Aussicht auf Erfolg gegen die Abmahnung vorzugehen. Passen Sie genau auf, was Ihr Arbeitgeber Ihnen zur Unterschrift vorlegt!



Zuletzt aktualisiert August 2023

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