Tipps bei einer Abmahnung

Abmahnung Wenn Sie selbst Ihr Arbeitsverhältnis beenden wollen und an eine Kündigung denken ... Chance auf Abfindung?

Keine Chance auf Abfindung bei eigener Kündigung

Eine Abmahnung ist Gift für ein gedeihliches Arbeitsverhältnis. Arbeitgeber scheinen sich der verheerenden Wirkung, die eine Abmahnung haben kann, oft gar nicht bewusst zu sein, sonst würden sie es sich in manchen Fällen wohl anders überlegen. Arbeitnehmer sehen in einer Abmahnung häufig ein "Misstrauensvotum". Die Folge kann sein, dass sie jegliche Motivation verlieren und ihnen die Arbeitsfreude abhanden kommt. Dies mag von Arbeitgebern bisweilen so gewollt sein oder zumindest bewusst in Kauf genommen werden, nämlich dann, wenn sie den Arbeitnehmer loswerden wollen.

Häufig ist eine Abmahnung aber wirklich nur als Warnschuss gemeint. Hat dieser "Schuss vor den Bug" aber dann zur Folge, dass der Arbeitnehmer resigniert und das Arbeitsverhältnis beenden möchte, ist der Schuss im sprichwörtlichen Sinne "nach hinten losgegangen".

Wenn für Sie die Abmahnung auch der Auslöser dafür ist, dass Sie das Arbeitsergebnis beenden wollen, beachten Sie bitte Folgendes: Kündigen Sie auf keinen Fall selbst Ihren Arbeitsvertrag, auch wenn Sie das Ende Ihres Beschäftigungsverhältnisses noch so sehr herbeisehnen. Vor einer Eigenkündigung muss ich Ihnen aus zwei Gründen dringend abraten:

  1. Sie müssen befürchten, dass die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängt. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Abmahnung berechtigt war.
    Lesen Sie hierzu die Tipps im Zusammenhang mit einer verhaltensbedingten Kündigung ...
  2. Mit einer Eigenkündigung verbauen Sie sich jede Möglichkeit, sich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit einer Abfindung versüßen zu lassen. Wer selbst kündigt, hat keine Chance, dann noch eine Abfindung herauszuschlagen.
    Lesen Sie hierzu die Tipps, die Sie im Zusammenhang mit einer Abfindung kennen sollten ...

Wenn es Ihr Bestreben ist, das Arbeitsverhältnis zu beenden, ist es besser, wenn Ihr Arbeitgeber derjenige ist, der die Kündigung ausspricht. Nur mit einer arbeitgeberseitigen Kündigung halten Sie sich die Möglichkeit offen, vor das Arbeitsgericht zu ziehen und mittels einer Kündigungsschutzklage wenigstens noch eine Abfindung zu erstreiten.

Wie bringen Sie Ihren Arbeitgeber dazu, dass er Ihnen kündigt oder eine Abfindung anbietet?

Auf die richtige Strategie kommt es an

Wenn es Ihnen um eine Abfindung geht, müssen Sie Ihren Arbeitgeber dazu bringen, dass er Sie loswerden will. Dabei muss Ihre Strategie so angelegt sein, dass Ihr Arbeitgeber Sie zwar um keinen Preis der Welt mehr behalten möchte - Sie dürfen ihm aber keinen Grund liefern, Ihnen zu kündigen. Denn wenn er einen triftigen Kündigungsgrund hat, wird es keine Abfindung geben. Sie hätten nämlich keine Chance, einen Kündigungsschutzprozess gegen ihn zu gewinnen. Warum sollte er Ihnen dann eine Abfindung zahlen?

Folglich müssen Mittel und Wege gefunden werden, den durch die Abmahnung verursachten Konflikt einerseits zu verschärfen, so dass Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit Ihnen nicht mehr fortsetzen will. Andererseits dürfen Sie ihm aber keinen Grund für eine Kündigung in die Hand geben. Es handelt sich hier um einen Balanceakt. Sie müssen wissen, wieweit Sie äußerstenfalls gehen dürfen und wo die Grenze des Zulässigen liegt.

Lassen Sie sich bei der Entwicklung und Umsetznug Ihrer Strategie fachkundig beraten. Ich werde Ihnen jederzeit gern behilflich sein.


Wenn Sie das Arbeitsverhältnis beenden wollen ... Chance auf Abfindung?

Ihr Arbeitgeber hat Sie abgemahnt. Aufgrund der Abmahnung betrachten Sie das Arbeitsverhältnis als so stark belastet, dass Sie es lieber heute als morgen beenden möchten.

Können Sie, auch wenn die Initiative zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Ihnen ausgeht, eine Strategie entwickeln, die Ihren Arbeitgeber dazu bringt, Ihnen eine Abfindung zu zahlen?


Ende des Kapitels "Tipps bei einer Abmahnung"



Zuletzt aktualisiert August 2023

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