MTV Hotel- und Gaststättengewerbe

BUNDES-RAHMENTARIFVERTRAG

für gewerbliche Arbeitnehmer
im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau
in der Bundesrepublik Deutschland (BRTV Galabau)

vom 20. Dezember 1995 in der Fassung vom 20. Dezember 2006 und 5. März 2007 - allgemeinverbindlich ab 01.04.2007

§ 16 Nebentätigkeit

Nebentätigkeiten der Arbeitnehmer im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau gegen Entgelt sind nicht gestattet. Dies gilt auch für jede andere entgeltliche Nebentätigkeit, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Arbeitskraft des Arbeitnehmers führt.

Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Arbeitgebers.

Redaktionelle Inhaltsübersicht

Einleitung
§   1 Geltungsbereich
§   2 Lohngruppen
§   3 Lohnregelung
§   4 Arbeitszeit
§ 4a Jahresarbeitszeit
§   5 Mehrarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit, Nachtarbeit
§   6 Urlaub
§   7 Lohnfortzahlung bei Arbeitsverhinderung
§   8 Lohnzahlung
§   9 Minderentlohnung
§ 10 Erschwerniszuschläge
§ 11 Akkordarbeit
§ 12 Auswärtsbeschäftigung
§ 13 Unterkünfte
§ 14 Geltendmachung von Ansprüchen
§ 15 Kündigungsfristen
§ 16 Nebentätigkeit
§ 17 Zeugnis
§ 18 Streitigkeiten
§ 19 Mindestbestimmungen
§ 20 In-Kraft-Treten und Kündigung

Protokollnotiz


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