Manteltarifvertrag

für das Friseurhandwerk
im Lande Niedersachsen


(MTV-Friseurhandwerk Niedersachsen)

vom 29. März 1999

Kündigung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht


§ 12 Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Lohnes


(1) In Abänderung von § 616 BGB wird der/die Arbeitnehmer/in nur aus den folgenden Anlässen und in dem nachstehend ausgewiesenen Umfang unter Fortzahlung des Lohnes von der Arbeit freigestellt:

a) bei der Eheschließung des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin ... 1 Tag

b) bei der Eheschließung eigener Kinder ... 1 Tag

c) bei der Silbernen Hochzeit des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin ... 1 Tag

d) bei der Goldenen Hochzeit der Eltern, Groß- oder Schwiegereltern ... 1 Tag

e) bei der Niederkunft der Ehefrau oder der Lebensgefährtin ... 2 Tage
in häuslicher Gemeinschaft

f) beim Tode des Ehepartners/der Ehepartnerin, ... 2 Tage
der Lebensgefährten/der Lebensgefährtin
in häuslicher Gemeinschaft oder eines Kindes

g) beim Tode der Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, ... 1 Tag
Stiefeltern oder Geschwister

h) bei Wohnungswechsel des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin ... 2 Tage
mit eigenem Hausstand innerhalb von 2 Jahren
der Begriff "eigener Hausstand" ist gleichzusetzen mit
dem Vorhandenseineiner eigenen Wohnung mit Kochgelegenheit
vor dem Wohnungswechsel

i) bei 10-jähriger Betriebszugehörigkeit ... 1 Tag
bei 25-jähriger Betriebszugehörigkeit ... 1 Tag

(2) Für Angelegenheiten, die nicht außerhalb der Arbeitszeit erledigt werden können, wird der/die Arbeitnehmer/in unter Fortzahlung des Lohnes für die Dauer der unumgänglich notwendigen Abwesenheit in folgenden Fällen freigestellt:

a) zur Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten, soweit nicht auf Grund gesetzlicher Bestimmungen oder üblicherweise Lohnausfall erstattet wird,

b) bei ambulanter ärztlicher oder zahnärztlicher Behandlung, jedoch insgesamt höchstens 8 Stunden innerhalb von 3 Monaten;

c) zur Ablegung von beruflichen oder der Fortbildung dienenden Prüfungen, soweit diese im betrieblichen Interesse liegen,

d) zur Teilnahme an der Beisetzung von Angehörigen der Arbeitsstelle, wenn die betrieblichen Verhältnisse es zulassen;

e) wenn der/die Arbeitnehmer/in von einem Gericht oder einer Behörde aufgefordert wird zu erscheinen; der Lohnanspruch entfällt, wenn der/die Arbeitnehmer/in Anspruch auf eine Entschädigung wegen des Verdienstausfalles hat oder in eigener Sache oder als Partei in einem Prozess oder im Verwaltungsverfahren geladen wurde.

(3) Der/die Arbeitnehmer/in hat rechtzeitig vorher beim Arbeitgeber um Arbeitsbefreiung nachzusuchen. Ist dieses nicht möglich, so ist spätestens zum Beginn des nachfolgenden Arbeitstages der Grund der Verhinderung glaubhaft nachzuweisen.

(4) Bei vom Arbeitgeber angeordneten Fortbildungsmaßnahmen sind von diesem die Kosten zu tragen. Durch den Fortbildungsbesuch darf kein Lohnausfall eintreten.

(5) In sonstigen dringenden Fällen kann eine Erlaubnis zum Fernbleiben des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin unter Fortzahlung des Lohnes erteilt werden. Hierzu gehört z. B. die Abwicklung dringender Familienangelegenheiten.

 

Redaktionelle Inhaltsübersicht

 
Einleitung
§   1  Geltungsbereich
§   2  Arbeitsvertrag
§   3  Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, Probezeit
§   4  Allgemeine Pflichten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
§   5  Allgemeine Arbeitgeberpflichten
§   6  Arbeitszeit
§ 6a  Arbeitszeitkonto
§   7  Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
§   8  Entlohnung
§   9  Erholungsurlaub
§ 10  Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
§ 11  Arbeitsversäumnis
§ 12  Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Lohnes
§ 13  Arbeitsbefreiung unter Fortfall des Lohnes
§ 14  Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 15  Zeugnis
§ 16  Ausschlussfrist
§ 17  Wahrung des Rechts- und Besitzstandes
§ 18  Anwendung von Gesetzen und Vorschriften
§ 19  Aushang bzw. Auflegen von Tarifverträgen, Gesetzen und Vorschriften
§ 20  Streitigkeiten zwischen den Tarifparteien
§ 21  In-Kraft-Treten und Laufzeit
§ 22  Außer-Kraft-Treten

Anhang 1


Kündigung -was tun?
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  • Kündigungsschutz - was Sie unbedingt wissen sollten!
  • Abfindung - haben Sie einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung? Was müssen Sie unternehmen, um eine - möglichst hohe - Abfindung zu erhalten? Wie hoch sollte die Abfindung sein?
  • Betriebsbedingte Kündigung - wie Sie sich gegen eine betriebsbedingte Kündigung zur Wehr zu setzen und ihren Arbeitsplatz erhalten oder eine Abfindung erstreiten.
  • Viele weitere Themen rund um den Kündigungsschutz.....weiter


MTV-Friseurhandwerk Niedersachsen - § 2  
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©  

Dr. Reinhard Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Scharnhorstplatz 8
37154 Northeim



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Stand: 06.09.2013