Manteltarifvertrag

für das Friseurhandwerk
im Lande Niedersachsen


(MTV-Friseurhandwerk Niedersachsen)

vom 29. März 1999

Kündigung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht


§ 1 Geltungsbereich


(1) Dieser Tarifvertrag gilt

a) räumlich

für das Land Niedersachsen in den Landesgrenzen am 1. April 1999 (1) mit Ausnahme der Gemeinden Langen, Loxstedt, Nordholz, Schiffdorf sowie der Samtgemeinden Bederkesa, Beverstedt, Hagen, Land Wursten;

b) fachlich

für alle Betriebe und Betriebsabteilungen des Friseurhandwerks im Damenfach und im Herrenfach sowie im Theaterfach, in der Schönheitspflege (Kosmetik), der Fußpflege, der Haarbearbeitung und -verarbeitung,

c) persönlich

für alle in Friseurbetrieben und Betriebsabteilungen beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeiter, Arbeiterinnen und Angestellte) einschließlich der Teilzeitbeschäftigten des Friseurhandwerks.

(2) Dieser Tarifvertrag gilt nicht für Auszubildende.

Protokollnotiz zu § 1:
Die Tarifparteien kommen überein, dass bei der Veränderung der niedersächsischen Landesgrenzen unverzüglich Tarifverhandlungen über die Einbeziehung dieser Bereiche in den Manteltarifvertrag aufgenommen werden.

 

Redaktionelle Inhaltsübersicht

 
Einleitung
§   1  Geltungsbereich
§   2  Arbeitsvertrag
§   3  Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, Probezeit
§   4  Allgemeine Pflichten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
§   5  Allgemeine Arbeitgeberpflichten
§   6  Arbeitszeit
§ 6a  Arbeitszeitkonto
§   7  Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
§   8  Entlohnung
§   9  Erholungsurlaub
§ 10  Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
§ 11  Arbeitsversäumnis
§ 12  Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Lohnes
§ 13  Arbeitsbefreiung unter Fortfall des Lohnes
§ 14  Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 15  Zeugnis
§ 16  Ausschlussfrist
§ 17  Wahrung des Rechts- und Besitzstandes
§ 18  Anwendung von Gesetzen und Vorschriften
§ 19  Aushang bzw. Auflegen von Tarifverträgen, Gesetzen und Vorschriften
§ 20  Streitigkeiten zwischen den Tarifparteien
§ 21  In-Kraft-Treten und Laufzeit
§ 22  Außer-Kraft-Treten

Anhang 1


Was müssen Sie unternehmen, um eine - möglichst hohe - Abfindung zu erhalten?

Hier finden Sie den

Ratgeber Kündigung - Abfindung

und Antworten auf alle Fragen, die sich Ihnen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellen werden:

  • Kündigungsschutz - was Sie unbedingt wissen sollten!
  • Abfindung - haben Sie einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung? Was müssen Sie unternehmen, um eine - möglichst hohe - Abfindung zu erhalten? Wie hoch sollte die Abfindung sein?
  • Betriebsbedingte Kündigung - wie Sie sich gegen eine betriebsbedingte Kündigung zur Wehr zu setzen und ihren Arbeitsplatz erhalten oder eine Abfindung erstreiten.
  • Viele weitere Themen rund um den Kündigungsschutz...


MTV-Friseurhandwerk Niedersachsen - § 1  
MTV-Friseurhandwerk Niedersachsen (Einleitung)
Tarifverträge (Übersicht)
Inhaltsübersicht Ratgeber zum Kündigungsschutz
 
©  

Dr. Reinhard Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Scharnhorstplatz 8
37154 Northeim



Kündigungsschutz
(Startseite)

Kündigungsschutz (Startseite) | Inhaltsübersicht Ratgeber zum Kündigungsschutz | Tarifverträge (Übersicht) |
MTV-Friseurhandwerk Niedersachsen (Einleitung) | MTV-Friseurhandwerk Niedersachsen - § 1

Stand: 06.09.2013