Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis
sind binnen einer Ausschlussfrist von zwei Monaten
nach Fälligkeit, spätestens jedoch 6
Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses,
schriftlich geltend zu machen.
Abfindung - haben
Sie einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung? Was müssen
Sie unternehmen, um eine - möglichst hohe - Abfindung zu
erhalten? Wie hoch sollte die Abfindung sein?
Betriebsbedingte Kündigung
- wie Sie sich gegen eine betriebsbedingte Kündigung zur
Wehr zu setzen und ihren Arbeitsplatz erhalten oder eine
Abfindung erstreiten.
Viele weitere Themen rund um
den Kündigungsschutz.....weiter