Manteltarifvertrag

für das Friseurhandwerk
im Lande Niedersachsen


(MTV-Friseurhandwerk Niedersachsen)

vom 29. März 1999

Kündigung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht


§ 14 Beendigung des Arbeitsverhältnisses


(1) Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits zum Schluss des nächste n Arbeitstages gekündigt werden.

(2) die Kündigungsfrist beträgt beiderseits bei einer Betriebszugehörigkeit

a) bis zu 5 Jahren:             2 Wochen zum Schluss einer Kalenderwoche

b) von mehr als 5 Jahren:    1 Monat zum Schluss eines Kalendermonats

c) von mehr als 10 Jahren:  2 Monate zum Schluss eines Kalendermonats

d) von mehr als 20 Jahren:  3 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.


(3) Bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit sind frühere Arbeitsverhältnisse zu demselben Arbeitgeber einzubeziehen, wenn die Dauer der Unterbrechung nicht mehr als 3 Jahre betragen hat.

(4) Ein Wechsel in der Person des Arbeitgebers ist keine Unterbrechung der Betriebszugehörigkeit, wenn das bisherige Arbeitsverhältnis ohne Unterbrechung mit dem neuen Arbeitgeber fortgesetzt wird. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des
§ 613 a) BGB.

(5) Die Ausbildungszeit wird nicht auf die Betriebszugehörigkeit angerechnet.

(6) Die fristlose Kündigung kann nur aus wichtigem Grund unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften erfolgen.

(7) Im Falle der Kündigung durch den Arbeitgeber ist dem/der Arbeitnehmer/in während der Kündigungsfrist auf Verlangen die erforderliche Zeit zum Aufsuchen einer anderen Arbeitsstelle unter Fortzahlung des Lohnes zu gewähren, jedoch insgesamt nicht mehr als 1 Tag.

(8) Bei ordentlicher Lösung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitgeber dem/der Arbeitnehmerin bis zum Schluss der Arbeitszeit des letzten Arbeitstages an der Arbeitsstelle die Arbeitspapiere auszuhändigen und den Restlohn auszuzahlen. Ist die Aushändigung der Arbeitspapiere nicht möglich, so hat der Arbeitgeber dem/der Arbeitnehmer/in eine Zwischenbescheinigung auszuhändigen, die alle für die Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses erforderlichen Angaben enthält. Die Arbeitspapiere hat der Arbeitgeber in diesem Falle unverzüglich auf seine Kosten und Gefahr an die von dem/der Arbeitnehmer/in angegebene Anschrift zu übersenden. Ist die Auszahlung des Restlohnes bis zum Schluss der Arbeitszeit nicht möglich, so ist eine Abschlagszahlung in Höhe von mindestens 80 % des überschläglich ermittelten Lohnanspruches zu gewähren.

(9) Der/die Arbeitnehmer/in darf während der Dauer des Arbeitsverhältnisses weder für eigene noch für fremde Rechnung gegen Geld oder Naturalien über den Kreis der Familienangehörigen hinaus Arbeiten ausführen, die in den Handwerkszweig seines/ihres Arbeitgebers fallen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung kann ein wichtiger Grund sein, der den Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn er wegen des gleichen Tatbestandes vorher schriftlich abgemahnt hat.

 

Redaktionelle Inhaltsübersicht

 
Einleitung
§   1  Geltungsbereich
§   2  Arbeitsvertrag
§   3  Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, Probezeit
§   4  Allgemeine Pflichten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
§   5  Allgemeine Arbeitgeberpflichten
§   6  Arbeitszeit
§ 6a  Arbeitszeitkonto
§   7  Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
§   8  Entlohnung
§   9  Erholungsurlaub
§ 10  Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
§ 11  Arbeitsversäumnis
§ 12  Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Lohnes
§ 13  Arbeitsbefreiung unter Fortfall des Lohnes
§ 14  Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 15  Zeugnis
§ 16  Ausschlussfrist
§ 17  Wahrung des Rechts- und Besitzstandes
§ 18  Anwendung von Gesetzen und Vorschriften
§ 19  Aushang bzw. Auflegen von Tarifverträgen, Gesetzen und Vorschriften
§ 20  Streitigkeiten zwischen den Tarifparteien
§ 21  In-Kraft-Treten und Laufzeit
§ 22  Außer-Kraft-Treten

Anhang 1


Kündigung -was tun?
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt? Oder befürchten Sie, in Kürze eine Kündigung zu erhalten?

Hier finden Sie den

Ratgeber zum Kündigungsschutz

und Antworten auf alle Fragen, die sich Ihnen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellen werden:

  • Kündigungsschutz - was Sie unbedingt wissen sollten!
  • Abfindung - haben Sie einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung? Was müssen Sie unternehmen, um eine - möglichst hohe - Abfindung zu erhalten? Wie hoch sollte die Abfindung sein?
  • Betriebsbedingte Kündigung - wie Sie sich gegen eine betriebsbedingte Kündigung zur Wehr zu setzen und ihren Arbeitsplatz erhalten oder eine Abfindung erstreiten.
  • Viele weitere Themen rund um den Kündigungsschutz.....weiter


MTV-Friseurhandwerk Niedersachsen - § 2  
MTV-Friseurhandwerk Niedersachsen (Inhaltsübersicht)
Tarifverträge
Inhaltsübersicht Ratgeber zum Kündigungsschutz
 
©  

Dr. Reinhard Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Scharnhorstplatz 8
37154 Northeim



Kündigungsschutz
(Startseite)

Kündigungsschutz (Startseite) | Inhaltsübersicht Ratgeber zum Kündigungsschutz | Tarifverträge |
MTV-Friseurhandwerk Niedersachsen (Inhaltsübersicht) | MTV-Friseurhandwerk Niedersachsen - § 2

Stand: 06.09.2013