vom 29. März 1999,
Gültig ab 1. April 1999
A. Urlaubsberechnung mit Anwendung der Teilzeit-Umrechnungsformel
gemäß § 9 Abs. 5a ) - regelmäßiges
Teilzeit-Arbeitsverhältnis
Anspruch nach Vollzeit- = persönliche
Urlaubstage in der Urlaubstabelle gemäß
§ 9 Abs. 4 |
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(5-Tage-Woche) |
4-Tage-Woche
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3-Tage-Woche
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2-Tage-Woche
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22 Urlaubstage
23 Urlaubstage
24 Urlaubstage
25 Urlaubstage
26 Urlaubstage*
27 Urlaubstage |
18
18
19
20
21
22
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13
14
14
15
16*
16
|
9
9
10
10
10
11
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* Berechnung für dieses Fallbeispiel
(Urlaubstage 5-Tage-Woche)
26 x (regelmäßige Wochenarbeitstage)
3
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78
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-------------------------------------------------------------------
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= |
----
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= |
5
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5
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15,6 - kaufm. Aufrundung gemäß §
9 Abs. 6 - = 16 Urlaubs- (Arbeits-) Tage
B. Urlaubsberechnung mit Anwendung der Teilzeit-Umrechnungsformel
gemäß § 9 Abs. 5b ) - unregelmäßiges
Teilzeit-Arbeitsverhältnis
Vor Anwendung der Formel ist zunächst die
Zahl der Jahres-Arbeitstage, ausgehend von 52
Wochen, nach folgendem Beispiel zu ermitteln.
Die Urlaubswochen sind dabei mit der Zahl der
Wochenarbeitstage im Durchschnitt der letzten
13 Kalenderwochen vor dem Urlaubsantritt zu berücksichtigen.
Beispiel für die Errechnung der Jahres-Arbeitstage
5 Wochen je 5 Tage = 25
Arbeitstage
18 Wochen je 4 Tage = 72
Arbeitstage
20 Wochen je 3 Tage = 60
Arbeitstage
9 Wochen je 2 Tage = 18
Arbeitstage
=Arbeitstage gesamt 175
Im angenommenen Beispiel soll der Anspruch nach
Vollzeit-Tabelle 22 Arbeitstage betragen. Die
Formel lautet dann
(Urlaubstage 5-Tage-Woche)
22 x (Jahres-Arbeitstage) 175
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3850
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-------------------------------------------------------------
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= |
-----
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= |
250
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250
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15,4 - kaufm. Abrundung gemäß §
9 Abs. 6 - = 15 Urlaubs- (Arbeits-) Tage
Berechnungsfälle für Jahres-Arbeitstage
.......Wochen je ....... Tage = .......Arbeitstage
.......Wochen je ....... Tage = .......Arbeitstage
.......Wochen je ....... Tage = .......Arbeitstage
.......Wochen je ....... Tage = .......Arbeitstage
insgesamt .......Arbeitstage
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