Nachvertragliches Wettbewerbsverbot im einseitig vorformulierten Arbeitsvertrag bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit


Kündigung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht

BAG, Urt. v. 28. Juni 2006 - 10 AZR 407/05 -


Verpflichtet sich ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber im Arbeitsvertrag, nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses für längstens zwei Jahre bestimmte Wettbewerbshandlungen zu unterlassen, und ist im Arbeitsvertrag geregelt, dass im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 74 ff. HGB gelten, ist die Wettbewerbsabrede nicht wegen Fehlens einer Karenzentschädigung nichtig. In einem solchen Fall decken die Arbeitsvertragsparteien mit der Bezugnahme auf die §§ 74 ff. HGB auf Grund der Regelungsdichte dieser gesetzlichen Vorschriften alle wesentlichen Elemente einer Wettbewerbsabrede und damit auch die Zahlung von Karenzentschädigung ab.


Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot setzt nicht voraus, dass das Arbeitsverhältnis erst nach Ablauf einer vereinbarten Probezeit endet. Soll das Verbot erst nach Ablauf einer bestimmten Zeit in Kraft treten, müssen die Parteien dies vereinbaren. Fehlt eine solche Abrede, kann sich der Arbeitgeber auch nicht mit Erfolg darauf berufen, das Wettbewerbsverbot diene nicht dem Schutz eines berechtigten geschäftlichen Interesses. Diese rechtshindernde Einwendung steht nur dem Arbeitnehmer zu.

Auf Zahlung von Karenzentschädigung in Höhe der Hälfte der von ihr bezogenen vertragsmäßigen Leistungen geklagt hatte eine als Ergotherapeutin beschäftigte Angestellte. Diese hatte sich in dem von der beklagten Arbeitgeberin vorformulierten Arbeitsvertrag verpflichtet, für die Dauer von zwölf Monaten nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in einem Umkreis von 15 km von der Praxis der Beklagten bestimmte Wettbewerbshandlungen zu unterlassen. Nach ca. drei Monaten kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis während der vereinbarten Probezeit ordentlich. Die Klägerin hielt sich an das vereinbarte Wettbewerbsverbot.

Das Landesarbeitsgericht änderte das klageabweisende Urteil des Arbeitsgerichts ab und gab der Klage statt. Die Revision der Beklagten blieb vor dem Zehnten Senat des Bundesarbeitsgerichts ohne Erfolg. Die Parteien hatten das nachvertragliche Wettbewerbsverbot wirksam vereinbart. Es galt auch für das Ausscheiden innerhalb der Probezeit.

BAG vom 29.01.2012


Kündigung - was tun?
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt? Oder befürchten Sie, in Kürze eine Kündigung zu erhalten?

Hier finden Sie den

Ratgeber zum Kündigungsschutz

und Antworten auf alle Fragen, die sich Ihnen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellen werden:

  • Kündigungsschutz - was Sie unbedingt wissen sollten!
  • Abfindung - haben Sie einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung? Was müssen Sie unternehmen, um eine - möglichst hohe - Abfindung zu erhalten? Wie hoch sollte die Abfindung sein?
  • Betriebsbedingte Kündigung - wie Sie sich gegen eine betriebsbedingte Kündigung zur Wehr zu setzen und ihren Arbeitsplatz erhalten oder eine Abfindung erstreiten.
  • Viele weitere Themen rund um den Kündigungsschutz.....weiter


Aktuelle Entscheidungen       zurück
Inhaltsübersicht  
©  

Dr. Reinhard Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Scharnhorstplatz 8
37154 Northeim



Kündigungsschutz
(Startseite)

Kündigungsschutz (Startseite) | Inhaltsübersicht | Aktuelle Entscheidungen (Übersicht) | Aktuelle Entscheidungen

Stand: 29.01.2012