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aktuelle Entscheidungen
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des Bundesarbeitsgerichts und der Instanzgerichte zum
Arbeitsrecht, insbesondere zum Kündigungsschutz.
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Keine Altersdiskriminierung durch auf jüngere
Arbeitnehmer beschränktes Angebot von Aufhebungsverträgen
BAG, Urteil vom 25.02.2010
- 7 Sa 520/05
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Nimmt der Arbeitgeber die bei ihm beschäftigten
über 55jährigen Arbeitnehmer aus dem Personenkreis
aus, dem er im Rahmen einer Personalabbaumaßnahme
den Abschluss von Aufhebungsverträgen gegen Abfindungen
anbietet, liegt darin keine Diskriminierung wegen des
Alters. Es fehlt bereits an einer unmittelbaren Benachteiligung
wegen des Alters iSv. § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG. Den
älteren Arbeitnehmern bleibt ihr Arbeitsplatz erhalten.
Sie werden deshalb nicht weniger günstig als die
jüngeren Arbeitnehmer behandelt, die ihren Arbeitsplatz
- wenn auch unter Zahlung einer Abfindung - verlieren.
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Pressemitteilung des BAG Nr. 18/10
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Unzureichende Deutschkenntnisse als Kündigungsgrund
BAG, Urteil vom 24.01.2010
- 8 AZR 764/08 -
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Ist ein Arbeitnehmer nicht in der Lage, in deutscher
Sprache abgefasste Arbeitsanweisungen zu lesen, so kann
eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt sein.
Es stellt keine nach § 3 Abs. 2 AGG verbotene mittelbare
Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft dar, wenn
der Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmern die Kenntnis
der deutschen Schriftsprache verlangt, soweit sie für
deren Tätigkeit erforderlich ist. Der Arbeitgeber
verfolgt ein im Sinne des Gesetzes legitimes, nicht
diskriminierendes Ziel, wenn er - zB aus Gründen
der Qualitätssicherung - schriftliche Arbeitsanweisungen
einführt.
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Pressemitteilung des BAG Nr. 10/10
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Internet für den Betriebsrat
BAG, Beschluss vom 20.01.2010
- 7 ABR 79/08 -
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Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber die Bereitstellung
eines Internetanschlusses jedenfalls dann verlangen,
wenn er bereits über einen PC verfügt, im
Betrieb ein Internetanschluss vorhanden ist, die Freischaltung
des Internetzugangs für den Betriebsrat keine zusätzlichen
Kosten verursacht und der Internetnutzung durch den
Betriebsrat keine sonstigen berechtigten Belange des
Arbeitgebers entgegenstehen. Nach § 40 Abs. 2 BetrVG
hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat für die laufende
Geschäftsführung in dem erforderlichen Umfang
auch Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung
zu stellen. Dazu gehört das Internet.
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Pressemitteilung des BAG Nr. 3/10
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Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften
für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen
ist nicht tariffähig
LAG Berlin-Brandenburg,
Urteil vom 17.03.2010
23 TaBV 1016/09 -
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Das LAG Berlin-Brandenburg hat die vorangegangene Entscheidung
des ArbG Berlin bestätigt und festgestellt, dass
die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für
Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht
tariffähig ist.
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Pressemitteilung Nr. 20 v. 7. 12. 2009
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Betriebsübergang bei Änderung des Betriebskonzepts
BAG, Urteil vom 17.12.2009
- 4 Sa 36/08 -
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Ein Betriebsübergang ist trotz weitgehend übernommener
sächlicher Betriebsmittel nicht anzunehmen, wenn
der Betriebserwerber aufgrund eines veränderten
Betriebskonzepts diese nur noch teilweise benötigt
und nutzt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Betriebserwerber
erhebliche Änderungen in der Organisation und der
Personalstruktur des Betriebes eingeführt hat,
sodass in der Gesamtschau keine Fortführung des
früheren Betriebes anzunehmen ist.
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Pressemitteilung des BAG Nr. 120/09
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Entschädigung wegen Belästigung -
Ausländerfeindliche Parolen
BAG, Urteil vom 24.09.2009
- 8 AZR 705/08 -
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Wird die Würde eines Arbeitnehmers entgegen dem
Benachteiligungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
(AGG) verletzt, so stellt diese Belästigung dann
eine die Entschädigungspflicht des Arbeitgebers
auslösende Benachteiligung (§ 15 Abs. 2 AGG)
dar, wenn durch die Belästigung ein von Einschüchterungen,
Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder
Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.
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Pressemitteilung des BAG Nr. 97/09
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Rückzahlung von Ausbildungskosten
BAG, Urteil vom 15.09.2009
- 3 AZR 173/08 -
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Klauseln, nach denen der Arbeitnehmer zur Rückzahlung
von Aus- und Fortbildungskosten verpflichtet ist, unterliegen
der Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB.
Voraussetzung für eine Rückzahlungsklausel
ist danach, dass die Ausbildung von geldwertem Vorteil
für den Arbeitnehmer ist und dieser nicht unangemessen
lange an das Arbeitsverhältnis gebunden wird. Ist
eine zu lange Bindungsdauer vereinbart, führt dies
grundsätzlich zur Unwirksamkeit der Rückzahlungsklausel
insgesamt; ein Rückzahlungsanspruch besteht nicht.
Ob dies grundsätzlich auch für den Fall gilt,
dass die Rückzahlungsvereinbarung erst nach Abschluss
der Fortbildungsmaßnahme getroffen wurde, hat
der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts jetzt offen
gelassen. Ist der Arbeitgeber zur Fortzahlung des Arbeitsentgelts
während der Schulungsmaßnahme verpflichtet,
verweigert er aber die Zahlung trotz eindeutiger Rechtslage
und kommt daraufhin eine Vereinbarung zustande, nach
der der Arbeitgeber die Teilnahme an der Maßnahme
zu vergüten und der Arbeitnehmer unter bestimmten
Umständen die Kosten zu erstatten hat, so ist diese
Vereinbarung an den allgemeinen Grundsätzen zu
messen.
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Pressemitteilung des BAG Nr. 91/09
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Abmahnung wegen religiöser Kopfbedeckung in der
Schule
BAG, Urteil vom 20.08.2009
2 AZR 499/08 -
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Nach dem Schulgesetz Nordrhein-Westfalen dürfen
Lehrer und pädagogische Mitarbeiter während
der Arbeitszeit keine religiösen Bekundungen abgeben,
die geeignet sind, die Neutralität des Landes oder
den religiösen Schulfrieden zu gefährden.
Diese Regelung steht im Einklang mit dem Grundgesetz
sowie den nationalen und europäischen Diskriminierungsverboten.
Eine Kopfbedeckung, die Haare, Haaransatz und Ohren
einer Frau vollständig bedeckt, stellt eine religiöse
Bekundung dar, wenn sie erkennbar als Ersatz für
ein islamisches Kopftuch getragen wird.
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Pressemitteilung des BAG Nr. 82/09
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