Tipps zum Kündigungsschutz - Teil 1
Der Kündigungsschutz kommt nicht jedem Arbeitnehmer
zugute. Er ist von ganz bestimmten Voraussetzungen abhängig.
Um welche Voraussetzungen
handelt es sich?
Tipps zum Kündigungsschutz - Teil 2
Erste Voraussetzung: Das Arbeitsverhältnis
muss in demselben Betrieb länger als sechs Monate
bestanden haben. Wie
wird die Wartezeit berechnet und was müssen Sie wissen, wenn
Sie die Wartezeit richtig berechnen wollen? 
Tipps zum Kündigungsschutz - Teil 3
Zweite Voraussetzung: Um in den Genuss des Kündigungsschutzes
zu gelangen, ist eine gewisse Mindestgröße des Betriebes
(Beschäftigung von mehr als zehn Arbeitnehmern) erforderlich.
Worauf ist
zu achten , wenn Sie die Anzahl der in Ihrem Betrieb beschäftigten
Mitarbeiter berechnen? 
Tipps zum Kündigungsschutz - Teil 4
Von dem Erfordernis, dass in dem Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer
beschäftigt sein müssen, damit für den Betrieb
des Kündigungsschutzgesetz gilt, gibt es eine wichtige
Ausnahme. Unter bestimmten Voraussetzungen genießen
Sie auch dann Kündigungsschutz, wenn in Ihrem Betrieb
lediglich mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigt
sind. Um welche
Voraussetzungen handelt es sich? 
Tipps zum Kündigungsschutz - Teil 5
Wenn Sie Kündigungsschutz genießen, ist die an sich
bestehende freie Kündigungsmöglichkeit des Arbeitgebers
erheblich eingeschränkt. Er ist gezwungen, spätestens
im arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzverfahren die
Kündigungsgründe im einzelnen darzulegen. Hierbei
kann er sich nur auf bestimmte Gründe stützen.
Unter welchen Voraussetzungen
kann Ihnen nach dem Kündigungsschutzgesetz überhaupt
gekündigt werden? 
Tipps zum Kündigungsschutz - Teil 6
Eine Kündigung können Sie nur dann zu Fall bringen,
wenn Sie eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen
Arbeitsgericht erheben. Diese
Klage, deren Ziel die Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung
ist, müssen Sie innerhalb einer Frist von drei Wochen nach
Zugang der Kündigung erheben.... 