Füllen Sie den Vordruck bitte in allen Teilen vollständig aus. Wenn
Fragen zu verneinen sind, kreuzen Sie bitte das dafür vorgesehene Kästchen
an. Wenn ein solches nicht vorgesehen ist, tragen Sie bitte das Wort „nein"
oder einen waagerechten Strich ein.
(A) Bitte bezeichnen Sie auch die Erwerbstätigkeit,
aus der Sie Einnahmen (Abschnitt (E) des Vordrucks) beziehen.
Ihren Familienstand können Sie abgekürzt (l = ledig; vh
= verheiratet; gtrl = getrennt lebend; gesch = geschieden; verw
= verwitwet) angeben. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung
haben, prüfen Sie bitte zuerst, ob diese die Kosten übernimmt.
(B) Fügen Sie bitte in jedem Fall den Versicherungsschein bei.
Fragen Sie im Zweifelsfall bei der Versicherung, Ihrem Rechtsanwalt
oder Ihrer Rechtsanwältin nach. Falls Ihre Versicherung die Übernahme
der Kosten ablehnt, fügen Sie bitte auch den Ablehnungsbescheid
bei. Entsprechendes gilt, wenn die Kosten von einer anderen
Stelle oder Person (z. B. Haftpflichtversicherung,
Arbeitgeber) übernommen werden oder wenn Sie eine kostenlose Prozessvertretung
durch eine Organisation (z. B. Mieterverein, Gewerkschaft)
beanspruchen können.
(C) Die Frage ist auch dann zu bejahen, wenn Ihnen die
Leistungen nicht als Unterhaltsrente, sondern als Naturalleistung
(z. B. freie Wohnung, Verpflegung, sonstige Versorgung im elterlichen
Haushalt, Leistungen des Partners einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft)
gewährt werden. Der Betrag dieser Leistungen ist unter (E) „Andere
Einnahmen" einzutragen. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung
haben, prüfen Sie bitte zuerst, ob diese die Kosten übernimmt.
Falls die unterhaltsverpflichtete Person Ihr getrennt lebender
Ehegatte oder eine mit Ihnen in gerader Linie verwandte
Person ist (z. B. Vater/Mutter) und Ihr Prozess eine persönliche
Angelegenheit betrifft (z. B. Unterhaltsprozess, Scheidungssache),
benötigt das Gericht zusätzlich Angaben über die persönlichen
und wirtschaftlichen Verhältnisse dieser Person. Für den getrennt
lebenden Ehegatten können die Angaben in den Abschnitten (E) bis
(J) dieses Vordrucks gemacht werden. In den übrigen Fällen verwenden
Sie bitte ein Zweitstück dieses Vordrucks. Streichen Sie
in diesem in der ersten Zeile unter (A) die Worte „Die Prozesskostenhilfe
wird beantragt von" und schreiben Sie darüber - je nachdem wer
Ihnen den Unterhalt gewährt - die für Ihren Fall zutreffende Bezeichnung
„[Eltern] [Vater] [Mutter] der Person, die Prozesskostenhilfe
beantragt". Bitte lassen Sie es dann von den Eltern bzw. dem Elternteil
in den Abschnitten (A), (D) bis (J) ausfüllen und unterschreiben
und fügen Sie es Ihrer Erklärung bei.
Falls die unterhaltsverpflichtete Person die Mitwirkung ablehnt, geben Sie
bitte den Grund der Weigerung sowie das an, was Ihnen über deren persönliche
und wirtschaftliche Verhältnisse bekannt ist.
(D) Wenn Sie Angehörigen Unterhalt gewähren, wird dies bei
der Bewilligung der Prozesskostenhilfe berücksichtigt. Deshalb liegt es in
Ihrem Interesse, wenn Sie angeben, welchen Personen Sie Unterhalt leisten,
ob Sie den Unterhalt ausschließlich durch Geldzahlungen erbringen und ob die
Personen eigene Einnahmen haben. Zu den eigenen Einnahmen einer Person, der
Sie Unterhalt gewähren, gehören z. B. auch Unterhaltszahlungen eines Dritten,
insbesondere diejenigen des anderen Elternteils für das gemeinsame Kind, oder
eine Ausbildungsvergütung, die ein unterhaltsberechtigtes Kind bezieht.
(E) Zu Ihren Angaben müssen Sie die notwendigen Belege beifügen.
Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit sind insbesondere Lohn
oder Gehalt. Anzugeben sind die Bruttoeinnahmen des letzten Monats vor
der Antragstellung. Falls Sie monatlich weniger oder mehr verdienen, geben
Sie bitte die niedrigeren bzw. höheren Durchschnittseinnahmen an. Erläutern
Sie diese auf einem besonderen Blatt. Urlaubs-, Weihnachtsgeld und andere
einmalige oder unregelmäßige Einnahmen bitte gesondert unter "Andere Einnahmen"
angeben. Beizufügen sind:
- eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung der Arbeitsstelle für die letzten
zwölf Monate vor der Antragstellung;
- falls vorhanden, der letzte Bescheid des Finanzamts über einen Lohnsteuerjahresausgleich
oder die Einkommensteuer, sonst die Lohnsteuerbescheinigung
der Arbeitsstelle, aus der die Brutto- und Nettobezüge des Vorjahrs ersichtlich
sind.
Einnahmen aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land-
und Forstwirtschaft sind in einem aktuellen Monatsbetrag
anzugeben. Das Gleiche gilt für die Eintragung der entsprechenden
Betriebsausgaben als Abzüge unter (F) [4] . Stellen Sie
die Monatsbeträge bitte auf einem besonderen Blatt anhand eines
Zwischenabschlusses mit dem sich aus ihnen ergebenden Reingewinn
dar. Saisonale oder sonstige Schwankungen im Betriebsergebnis
sind durch angemessene Zu- oder Abschläge zu berücksichtigen;
die in den Vordruck einzusetzenden Monatsbeträge der Einnahmen
und der Betriebsausgaben sind daraus zeitanteilig zu errechnen.
Auf Anforderung des Gerichts sind die Betriebseinnahmen mit den
entsprechenden Umsatzsteuervoranmeldungen und die Betriebsausgaben
mit den angefallenen Belegen nachzuweisen. Der letzte Jahresabschluss
und der letzte Steuerbescheid, aus dem sich die erzielten Einkünfte
ergeben, sind beizufügen.
Bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und aus Kapitalvermögen
(z. B. Sparzinsen, Dividenden) tragen Sie bitte ein Zwölftel
der voraussichtlichen Jahreseinnahmen ein.
Wenn Sie Unterhaltszahlungen für sich und Ihre Kinder
beziehen, ist bei Ihrer Angabe unter "Andere Einnahmen" nur der
für Ihren Unterhalt bestimmte Betrag einzutragen. Die für die
Kinder bestimmten Beträge bitte im letzten Feld des Abschnitts
(D) angeben.
Beispiele für andere Einnahmen sind auch Leistungen wie Pensionen,
Versorgungsbezüge, Renten jeglicher Art, Ausbildungsförderung, Krankengeld,
Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe und dergleichen. Der letzte
Bewilligungsbescheid und die Unterlagen, aus denen sich die derzeitige
Höhe der Leistungen ergibt, sind beizufügen.
Anzugeben mit ihrem Geldwert sind hier ferner alle sonstigen, in den vorhergehenden
Zeilen des Vordrucks nicht erfassten Einnahmen, auch Naturalleistungen
(z. B. Deputate, freie Verpflegung und sonstige Sachbezüge; freie
Wohnung jedoch nur, wenn unter (H) Wohnkosten angegeben werden).
(F) Als Abzüge können Sie geltend machen:
[1] die auf das Einkommen entrichteten Steuern (auch Kirchen-, Gewerbesteuer,
nicht Umsatzsteuer);
[2] Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Invaliden-,
Arbeitslosenversicherung);
[3] Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen
Einrichtungen, soweit diese Beiträge gesetzlich vorgeschrieben oder nach
Grund und Höhe angemessen sind; bitte erläutern Sie Art und Umfang der Versicherung
auf einem besonderen Blatt, falls dies nicht eindeutig aus den beizufügenden
Belegen (z. B. Versicherungsschein, Beitragsrechnung) hervorgeht;
[4] Werbungskosten, d. h. die notwendigen Aufwendungen zur Erwerbung,
Sicherung und Erhaltung der Einnahmen (z. B. auch Berufskleidung,
Gewerkschaftsbeitrag). Wenn Sie Kosten der Fahrt zur Arbeit
geltend machen, ist die einfache Entfernung in km anzugeben, bei
Benutzung eines Pkw auch der Grund, warum kein öffentliches Verkehrsmittel
benutzt wird. Bei Einnahmen aus selbständiger Arbeit hier bitte
die Betriebsausgaben angeben; soweit diese Aufwendungen
zugleich unter (F) [1], [2] oder [3] oder unter (J) fallen, dürfen
sie jedoch nur einmal abgesetzt werden.
(G) Hier sind alle Vermögenswerte (auch im Ausland angelegte)
anzugeben, die Ihnen und Ihrem Ehegatten gehören. Sollten eine oder mehrere
dritte Personen Miteigentümer sein, bitte den Anteil bezeichnen, der Ihnen
bzw. Ihrem Ehegatten gehört.
Prozesskostenhilfe kann auch dann bewilligt werden, wenn zwar Vermögenswerte
vorhanden sind, diese aber zur Sicherung einer angemessenen Lebensgrundlage
oder einer angemessenen Vorsorge dienen. Derartige Vermögenswerte sind zum
Beispiel:
- ein eigengenutztes angemessenes Hausgrundstück (Familienheim);
- kleinere Barbeträge oder Geldwerte (Beträge bis insgesamt 2.301,00 Euro
für die hilfebedürftige Partei zuzüglich 256,00 Euro für jede Person, die
von ihr überwiegend unterhalten wird, sind in der Regel als ein solcher kleinerer
Betrag anzusehen).
Diese Vermögenswerte müssen Sie aber trotzdem angeben.
Hausrat, Kleidung sowie Gegenstände, die für die Berufsausbildung oder die
Berufsausübung benötigt werden, müssen nur dann angegeben werden, wenn sie
den Rahmen des Üblichen übersteigen oder wenn es sich um Gegenstände von hohem
Wert handelt.
Ist Grundvermögen vorhanden, das bebaut ist, geben Sie ggf. bitte
auch die jeweilige Gesamtfläche an, die für Wohnzwecke bzw. einen gewerblichen
Zweck genutzt wird, nicht nur die von Ihnen und Ihren Angehörigen (oben (D))
genutzte Fläche.
In der letzten Spalte des Abschnitts ist bei Grundvermögen der Verkehrswert
(nicht Einheits- oder Brandversicherungswert) anzugeben, bei Bauspar-,
Bank-, Giro-, Sparkonten u. dgl. die derzeitige Guthabenhöhe, bei
Wertpapieren der derzeitige Kurswert und bei einer Lebensversicherung
der Wert, mit dem sie beliehen werden kann.
Unter "Sonstige Vermögenswerte" fallen auch Forderungen und Außenstände,
in Scheidungsverfahren insbesondere auch der Anspruch aus Zugewinn.
Sollte der Einsatz oder die Verwertung eines Vermögensgegenstandes für Sie
und Ihre Familie eine besondere Härte bedeuten, erläutern Sie dies bitte auf
einem besonderen Blatt.
(H) Wenn Wohnkosten geltend gemacht werden, geben Sie bitte
Wohnfläche und Art der Heizung an. Die Kosten bitte wie im
Vordruck vorgesehen aufschlüsseln.
Mietnebenkosten sind außer den gesondert anzugebenden Heizungskosten
die auf die Mieter umgelegten Betriebskosten (Grundsteuer, Entwässerung,
Straßenreinigung, Aufzug, Hausreinigung, Gemeinschaftsantenne usw.).
Zu der Belastung aus Fremdmitteln bei Wohneigentum gehören
insbesondere die Zins- und Tilgungsraten auf Darlehn/Hypotheken/Grundschulden,
die für den Bau, den Kauf oder die Erhaltung des Familienheims aufgenommen
worden sind. Nebenkosten sind auch hier außer den gesondert anzugebenden
Heizungskosten die Betriebskosten.
Sollten Sie sich den Wohnraum mit einer anderen Person als einem Angehörigen
(oben (D)) teilen, tragen Sie bitte nur die auf Sie entfallenden anteiligen
Beträge ein.
Die notwendigen Belege (z. B. Mietvertrag, Darlehnsurkunden, Nebenkostenabrechnung)
müssen beigefügt werden.
(I) Auch über die monatlichen Zahlungen und die derzeitige Höhe der
Restschuld sind die notwendigen Belege beizufügen, wenn die Zahlungsverpflichtung
für die Anschaffung eines unter (G) anzugebenden Vermögensgegenstandes eingegangen
worden ist oder wenn sie unter (J) als besondere Belastung geltend gemacht
wird.
(J) Wenn Sie eine besondere Belastung geltend machen, bitte
den Monatsbetrag oder die anteiligen Monatsbeträge angeben, die von Ihren
Einnahmen bzw. den Einnahmen Ihres Ehegatten abgesetzt werden sollen. Bitte
fügen Sie außer den Belegen auf einem besonderen Blatt eine Erläuterung bei.
Eine Unterhaltsbelastung des Ehegatten aus seiner früheren Ehe kann hier angegeben
werden. Auch hohe Kreditraten können als besondere Belastung absetzbar sein.
Aus den Einzelangaben dazu unter (I) des Vordrucks muss sich ergeben, wofür,
seit wann und bis wann die Ratenverpflichtung besteht. Anzugeben ist ferner,
ob Sie die Kreditraten laufend begleichen. Ihre tatsächlichen Zahlungen müssen
Sie belegen.
(K) Die Erklärung ist in der letzten Zeile von der Partei selbst bzw.
der Person zu unterschreiben, die sie gesetzlich vertritt.