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Privatpost auf Kosten des Arbeitgebers: Fristlose Kündigung rechtens

Wer private Briefe auf Firmenkosten verschickt, riskiert die fristlose Kündigung

ArbG Frankfurt/Main, Urteil vom 26.07.2006 - 22 Ca 966/06 -

Dies gilt nach Ansicht des Arbeitsgerichts Frankfurt auch dann, wenn es sich nur um einzelne Briefe handelt und der entsprechende Schaden für das Unternehmen gering ist. Die Richter wiesen damit in ihrer am Montag bekannt gewordenen Entscheidung die Klage eines Kundenbetreuers gegen ein Versicherungsunternehmen zurück und erklärten dessen fristlose Kündigung für zulässig.


Sachverhalt:

Der Arbeitnehmer hatte mindestens neun Privatbriefe durch die Frankiermaschine des Unternehmens laufen lassen. Einer Poststellenangestellten fielen die Briefe auf, weil die Adressen mit der Hand geschrieben waren. Die Portokosten beliefen sich auf rund fünf Euro. Gleichwohl sprach die Firma daraufhin eine fristlose Kündigung aus.

Entscheidung des Gerichts:

Das Verhalten des Arbeitnehmers wird in dem Urteil als ein strafrechtlich relevantes "Erschleichen von Leistungen" gewertet, das auch ohne vorherige Abmahnung Grund zur fristlosen Kündigung gebe. Ein Beschäftigter müsse auch ohne ausdrücklichen Hinweis der Vorgesetzten wissen, dass er das Unternehmen nicht mit den Kosten seiner privaten Briefkorrespondenz belasten dürfe, sagte die Vorsitzende Richterin.


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