Privatpost auf Firmenkosten verschickt:
Fristlose Kündigung rechtens
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ArbG Frankfurt/M., Urt. - 22 Ca 966/06
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Wer private Briefe auf Firmenkosten verschickt, riskiert
die fristlose Kündigung. Dies gilt nach Ansicht
des Arbeitsgerichts Frankfurt auch dann, wenn es sich
nur um einzelne Briefe handelt und der entsprechende
Schaden für das Unternehmen gering ist. Die Richter
wiesen damit in ihrer am Montag bekannt gewordenen Entscheidung
die Klage eines Kundenbetreuers gegen ein Versicherungsunternehmen
zurück und erklärten dessen fristlose Kündigung
für zulässig (Az.: 22 Ca 966/06).
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Der Arbeitnehmer hatte mindestens neun Privatbriefe durch
die Frankiermaschine des Unternehmens laufen lassen. Einer
Poststellenangestellten fielen die Briefe auf, weil die Adressen
mit der Hand geschrieben waren. Die Portokosten beliefen sich
auf rund fünf Euro. Gleichwohl sprach die Firma daraufhin
eine fristlose Kündigung aus.
Das Verhalten des Arbeitnehmers wird in dem Urteil als ein
strafrechtlich relevantes "erschleichen von Leistungen"
gewertet, das auch ohne vorherige Abmahnung Grund zur fristlosen
Kündigung gebe. Ein Beschäftigter müsse auch
ohne ausdrücklichen Hinweis der Vorgesetzten wissen,
dass er das Unternehmen nicht mit den Kosten seiner privaten
Briefkorrespondenz belasten dürfe, sagte die vorsitzende
Richterin.
dpa Pressemitteilung vom 31.07.2006
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