Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen gekündigt hat: Haben Sie einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung?

Abfindung im Fall der Kündigung
Teil 1

Es wird Sie vielleicht überraschen: Im Fall einer Kündigung durch den Arbeitgeber gibt es keinen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung, jedenfalls keinen, den Sie einklagen können! Wie kommt es dann, ....


  • Wie kommt es dann, dass die Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses so oft eine Abfindung zahlen?

  • Warum endet die überwiegende Zahl der Kündigungsschutzprozesse damit, dass die Parteien sich auf die Zahlung einer Abfindung verständigen?

Die Antwort ist einfach: Wenn der Arbeitnehmer, dem gekündigt wurde, gegen die Kündigung klagt (Kündigungsschutzklage), so besteht für den Arbeitgeber das Risiko, den Kündigungsschutzprozess zu verlieren. Es gibt zahlreiche, um nicht zu sagen unzählige Gründe, warum der Arbeitgeber den Prozess verlieren kann. Die überwiegende Anzahl der arbeitgeberseitig ausgesprochenen Kündigungen ist rechtlich angreifbar. Zahlreiche Arbeitnehmerschutzgesetze und die umfangreiche höchstrichterliche Rechtsprechung stellen hohe Anforderungen an die Wirksamkeit der Kündigung.

Diesen Anforderungen werden arbeitgeberseitige Kündigungen häufig nicht gerecht! (Lesen Sie hierzu die Ausführungen zu den einzelnen Kündigungsarten auf dieser Website).

Würde der Arbeitgeber den Kündigungsschutzprozess verlieren, wäre sein Versuch, sich von dem Arbeitnehmer zu trennen, fehlgeschlagen. Er müsste den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen. Dieses Ergebnis ist für den Arbeitgeber in der Regel höchst unerwünscht. Aus diesem Grunde ist er dann letztlich bereit, dem Arbeitnehmer eine Abfindung zu zahlen.

 

Der Kündigungsschutzprozess endet dann mit einem Vergleich: Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich darauf, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der arbeitgeberseitig ausgesprochenen Kündigung endet. Als Gegenleistung für das Nachgeben des Arbeitnehmers zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Abfindung. Mit dem Vergleich ist dann für den Arbeitgeber das Risiko, den Kündigungsschutzprozess zu verlieren, aus der Welt. Mit anderen Worten: Mit der Zahlung der Abfindung kauft der Arbeitgeber sich frei.

Was müssen Sie also unternehmen, um eine Abfindung zu erhalten? Sollte Kündigungsschutzklage erhoben werden? 


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Dr. Reinhard Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Scharnhorstplatz 8
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Stand: 29.01.2012