Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen gekündigt hat: Haben Sie
einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung?
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Abfindung im Fall der Kündigung
Teil 1
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Es wird Sie vielleicht überraschen: Im Fall einer Kündigung
durch den Arbeitgeber gibt es keinen Anspruch auf Zahlung
einer Abfindung, jedenfalls keinen, den Sie einklagen können!
Wie kommt es dann, ....
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Wie kommt es dann, dass die Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
so oft eine Abfindung zahlen?
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Warum endet die überwiegende Zahl der Kündigungsschutzprozesse damit,
dass die Parteien sich auf die Zahlung einer Abfindung verständigen?
Die Antwort ist einfach: Wenn der Arbeitnehmer, dem gekündigt wurde,
gegen die Kündigung klagt (Kündigungsschutzklage), so besteht
für den Arbeitgeber das Risiko, den Kündigungsschutzprozess
zu verlieren. Es gibt zahlreiche, um nicht zu sagen unzählige
Gründe, warum der Arbeitgeber den Prozess verlieren kann. Die
überwiegende Anzahl der arbeitgeberseitig ausgesprochenen Kündigungen
ist rechtlich angreifbar. Zahlreiche Arbeitnehmerschutzgesetze
und die umfangreiche höchstrichterliche Rechtsprechung stellen hohe
Anforderungen an die Wirksamkeit der Kündigung.
Diesen Anforderungen werden arbeitgeberseitige
Kündigungen häufig nicht gerecht! (Lesen Sie hierzu die Ausführungen zu den einzelnen Kündigungsarten
auf dieser Website).
Würde der Arbeitgeber den Kündigungsschutzprozess
verlieren, wäre sein Versuch, sich von dem Arbeitnehmer zu
trennen, fehlgeschlagen. Er müsste den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen.
Dieses Ergebnis ist für den Arbeitgeber in der Regel höchst
unerwünscht. Aus diesem Grunde ist er dann letztlich bereit,
dem Arbeitnehmer eine Abfindung zu zahlen.
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Der Kündigungsschutzprozess endet dann mit einem Vergleich: Arbeitgeber und
Arbeitnehmer einigen sich darauf, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der arbeitgeberseitig
ausgesprochenen Kündigung endet. Als Gegenleistung für das Nachgeben des Arbeitnehmers
zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Abfindung. Mit dem Vergleich ist
dann für den Arbeitgeber das Risiko, den Kündigungsschutzprozess zu verlieren,
aus der Welt. Mit anderen Worten: Mit der Zahlung der Abfindung kauft der Arbeitgeber
sich frei.
Was müssen Sie also unternehmen,
um eine Abfindung zu erhalten? Sollte Kündigungsschutzklage
erhoben werden? 
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