In der arbeitsrechtlichen Praxis spielen die Fragen des Kündigungsschutzes eine überragende Rolle. Die Hürden sind für den Arbeitgeber sehr hoch, wenn er sich von einem Arbeitnehmer trennen will.

Kündigung - was tun? - Ratgeber zum Kündigungsschutz

Tipps zum Kündigungsschutz
Teil 1

Diese Hürden muss der Arbeitgeber aber dann nicht nehmen, wenn ein Arbeitnehmer den Schutz des Kündigungsschutzgesetzes gar nicht genießt....


Der Kündigungsschutz kommt nicht jedem Arbeitnehmer zugute. Er ist, wie Sie den nachfolgenden Ausführungen entnehmen können, von ganz bestimmten Voraussetzungen abhängig. Damit Sie in den Genuss des Kündigungsschutzes nach dem Kündigungsschutzgesetz kommen, müssen Sie zwei Voraussetzungen erfüllen (§ 23 Abs. 1 KSchG):

1. Ihr Arbeitsverhältnis muss in demselben Betrieb länger als sechs Monate bestanden haben (sog. Wartezeit).
2. Bei Ihrem Arbeitgeber müssen mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sein (sog. Schwellenwert).

Achtung, wichtige Ausnahme:

Bei Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis schon vor dem 1. Januar 2004 bestanden hat, liegt der sog. Schwellenwert unter Umständen bei einer Beschäftigtenzahl von nur fünf Arbeitnehmern, d. h. es müssen lediglich mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigt sein. Unter welchen Voraussetzungen liegt der Schwellenwert bei Ihnen möglicherweise bei nur fünf Arbeitnehmern?

Fehlt eine dieser zwei Voraussetzungen, greift das Kündigungsschutzgesetz mit seinen hohen Anforderungen an die soziale Rechtfertigung einer Kündigung durch den Arbeitgeber nicht ein. Der Arbeitgeber muss dann nur die Kündigungsfrist einhalten, um das Arbeitsverhältnis mit Ihnen zu beenden.

Wichtig zu wissen:

Auch wenn formal kein Kündigungsschutz besteht, weil das Kündigungsschutzgesetz nicht Anwendung findet, gibt es in sehr vielen Kündigungsfällen dennoch eine Chance, mit Aussicht auf Erfolg gegen die Kündigung vorzugehen und etwa eine Abfindung herauszuholen. Auch außerhalb der Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes unterlaufen den Arbeitgebern sehr viele Fehler, die Sie zu Ihrem Vorteil für sich nutzen können.

Wenden Sie sich daher immer an einen Experten (Fachanwalt für Arbeitsrecht). Ist Ihr Fall wirklich aussichtslos, kostet Sie diese Erkenntnis ein moderates Beratungshonorar. Sie wissen dann aber, dass Sie keine Chance vertan haben.

Was es mit den beiden Voraussetzungen genau auf sich hat, erfahren Sie, wenn Sie die nachfolgenden Tipps lesen.


Erste Voraussetzung: Das Arbeitsverhältnis muss in demselben Betrieb länger als sechs Monate bestanden haben....


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Dr. Reinhard Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Scharnhorstplatz 8
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Stand: 17.03.2010