Wann darf Ihr Arbeitgeber Sie nicht abmahnen? Wann ist eine Abmahnung unzulässig?

    Abmahnung Frist
Teil 4   

Der Arbeitgeber darf nicht jede noch so kleine Regelwidrigkeit zum Anlass für eine Abmahnung nehmen. Wann ist eine Abmahnung ausnahmsweise unzulässig?

(betriebsbedingte) Kündigung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht

Kleinere Nachlässigkeiten (z.B.: abends das Licht versehentlich nicht ausschalten) können nicht zum Gegenstand einer Abmahnung gemacht werden. In der Praxis ist festzustellen, dass hier bisweilen die Grenzen überschritten werden und der Arbeitgeber gegen das Schikaneverbot verstößt.

Bei Alkoholproblemen kommt eine Abmahnung nur dann in Betracht, wenn eine Pflichtverletzung vorliegt. Das kann zwar angenommen werden, wenn gegen ein im Betrieb bestehendes Alkoholverbot verstoßen wird. Ist der Arbeitnehmer aber alkoholabhängig (Alkoholsucht), so wird das rechtlich als Krankheit angesehen. In derartigen Fällen kommt eine Abmahnung nicht in Betracht, weil es bei einem alkoholkranken Arbeitnehmer an einem willentlich gesteuerten Verhalten fehlt und deshalb nicht mit einer Abmahnung auf ihn eingewirkt werden kann.

Hinweis:

Das Recht, einen Arbeitnehmer abzumahnen, ist an keine Frist gebunden. Der Arbeitgeber muss also die Abmahnung nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erklärt haben.

Jedoch kann das Recht, den Arbeitnehmer abzumahnen, verwirkt werden. Ein solcher Verwirkungstatbestand kommt in Betracht, wenn sich der Arbeitnehmer nach einem Fehlverhalten längere Zeit vertragstreu verhält und der Arbeitgeber während der gesamten Zeit nicht mehr auf den Vorfall zu sprechen kommt.

Ebenso kann Verwirkung eintreten, wenn der Arbeitgeber weitere Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers unbeanstandet hingenommen hat und hierdurch bei dem Arbeitnehmer der Eindruck erweckt wurde, das Fehlverhalten werde geduldet.

Ein Indiz dafür, dass der Arbeitgeber aus einem Fehlverhalten keine Rechte mehr herleiten will, kann es sein, wenn der Arbeitgeber zu erkennen gegeben hat, dass er die Angelegenheit "begraben hat". Das Gleiche gilt, wenn er den Arbeitnehmer später sogar befördert hat.

Wann das Recht, eine Abmahnung auszusprechen, verwirkt ist, kann aber nicht generell beurteilt werden. Immer kommt es auf den Einzelfall an. Dabei sind die Zeitspanne, die der Arbeitgeber verstreichen lässt, sowie die Art und Schwere des vorangegangenen Verstoßes ausschlaggebend.



Fortsetzung:
Muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor dem Ausspruch einer Abmahnung anhören?



 

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Dr. Reinhard Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Stand: 29.01.2012