Bundesrahmentarifvertrag

für das Baugewerbe (BRTV)

vom 4. Juli 2002
in der Fassung vom 17. Dezember 2003,
14. Dezember 2004,
29. Juli 2005,
1. Januar 2006 und 1. Juni 2006

(Tarifvertrag mit Gültigkeit ab 1. Juni 2006)

Kündigung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht


§ 11 Besondere Bestimmungen für Werkpoliere, Baumaschinen-Fachmeister und Ofenwärter im Feuerungsbau


1. Ruhen der Arbeit und Arbeitsmangel

Falls Werkpolieren, Baumaschinen-Fachmeistern und Ofenwärtern im Feuerungsbau keine oder nicht ausreichende Arbeit als Arbeitnehmer ihrer Lohngruppe zugewiesen werden kann, können ihnen andere Arbeiten unter Fortzahlung ihres Gesamttarifstundenlohns übertragen werden. Bei völlig ruhender Arbeit ist der Lohn für die erste Woche weiterzuzahlen. Für die weitere Zeit kann der Lohn ohne Rücksicht auf die Kündigungsfrist auf 7/10 vermindert werden. Wird dem Arbeitnehmer aus vorstehenden Gründen gekündigt, so erhält er während der Kündigungsfrist seinen vollen Lohn.

2. Kündigungsfrist

In Abweichung von § 12 Nr. 1.1 beträgt die beiderseitige Kündigungsfrist 14 Werktage.

 

Inhaltsverzeichnis

 
Einleitung
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Einstellungsbedingungen
§ 3 Arbeitszeit
§ 4 Arbeitsversäumnis und Arbeitsausfall
§ 5 Lohn
§ 6 Erschwerniszuschläge
§ 7 Fahrtkostenabgeltung, Verpflegungszuschuss und Auslösung
§ 8 Urlaub
§ 9 Freistellung zu Arbeitsgemeinschaften
§ 10 Sterbegeld
§ 11 Besondere Bestimmungen für Werkpoliere, Baumaschinen-Fachmeister und Ofenwärter im Feuerungsbau
§ 12 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 13 Zutritt zu den Unterkünften
§ 14 Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
§ 15 Ausschlussfristen
§ 16 Besondere Lohn- und Arbeitsbedingungen für Spezialgewerbezweige
§ 17 Durchführung des Vertrages
§ 18 In-Kraft-Treten und Laufdauer


Kündigung - was tun?

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  • Abfindung - haben Sie einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung? Was müssen Sie unternehmen, um eine - möglichst hohe - Abfindung zu erhalten? Wie hoch sollte die Abfindung sein?
  • Betriebsbedingte Kündigung - wie Sie sich gegen eine betriebsbedingte Kündigung zur Wehr zu setzen und ihren Arbeitsplatz erhalten oder eine Abfindung erstreiten.
  • Viele weitere Themen rund um den Kündigungsschutz....


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Dr. Reinhard Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Scharnhorstplatz 8
37154 Northeim



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Stand: 29.01.2012