Bundes-Rahmentarifvertrag
für gewerbliche Arbeitnehmer im Garten-, Landschafts-
und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland
(BRTV GaLaBau)
vom 20. Dezember 1995
allgemeinverbindlich ab 01.01.1996
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Zwischen dem
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Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau
e.V.
Alexander-von-Humboldt-Straße 4, 53604 Bad
Honnef,
der
Gewerkschaft Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft
Druseltalstraße 51, 34131 Kassel
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| und der |
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Industriegewerkschaft Bau-Steine-Erden,
60325 Frankfurt am Main 1
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| wird nachstehender Tarifvertrag geschlossen: |
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- Abfindung - haben
Sie einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung? Was müssen
Sie unternehmen, um eine - möglichst hohe - Abfindung zu
erhalten? Wie hoch sollte die Abfindung sein?
- Betriebsbedingte Kündigung
- wie Sie sich gegen eine betriebsbedingte Kündigung zur
Wehr zu setzen und ihren Arbeitsplatz erhalten oder eine
Abfindung erstreiten.
- Viele weitere Themen rund um
den Kündigungsschutz.....weiter
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