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Die Tarifvertragsparteien verpflichten sich, mit
anderen Organisationen und einzelnen Arbeitgebern
keine Tarifverträge zu vereinbaren, die von diesem
Tarifvertrag inhaltlich abweichen. Schließt eine
Tarifvertragspartei gleichwohl einen Satz 1 widersprechenden
Tarifvertrag ab, so kann die andere Tarifvertragspartei
verlangen, dass die abweichenden Bestimmungen
ganz oder teilweise Inhalt dieses Tarifvertrages
werden.
Die Tarifvertragsparteien verpflichten sich,
gemeinsam die Allgemeinverbindlicherklärung zu
beantragen.
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