Was hat es mit der Sozialauswahl auf sich? Auf welche Gesichtspunkte kommt es für die richtige Sozialauswahl an?

Kündigung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht

Betriebsbedingte Kündigung
Teil 7

Dritter Prüfungschritt:
Richtige Auswahlentscheidung nach sozialen Gesichtspunkten (Fortsetzung)


Um die dargestellten Tipps noch besser zu verstehen, folgendes:

Beispiel:

In der Versicherungsberatungsstelle M. soll einer von drei Beratern betriebsbedingt entlassen werden, weil die Versicherungsgesellschaft der Auffassung ist, dass wegen deutlich zurückgehender Nachfrage die Kundenbetreuung kostengünstig auch mit zwei Beratern zu machen ist. Nehmen Sie an, dass es sich hierbei um die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Arbeitnehmer mit den entsprechenden Sozialdaten handelt.
 
  Arbeitnehmer
Betriebszugehörigkeit
Lebensalter
Unterhaltspflichten
 
  Reinhard P.
01.10.1993
45 Jahre
3
  Günther K.
01.04.1995
43 Jahre
1
  Klaus M.
02.01.1996
30 Jahre
0
 

Will der Arbeitgeber einem dieser drei vergleichbaren Mitarbeiter kündigen, wäre in unserem Beispielsfall  Klaus M. auf Grund der geringsten Betriebszugehörigkeit, seines im Vergleich zu den Mitarbeitern Reinhard P. und Günther K. geringeren Lebensalters und wegen nicht bestehender Unterhaltspflichten klar derjenige, der am wenigsten auf seinen Arbeitsplatz angewiesen ist und zuerst entlassen werden müsste. Würde also der Arbeitgeber etwa Reinhard P. kündigen, könnte sich dieser spätestens im Kündigungsschutzprozess auf die fehlerhafte soziale Auswahl berufen und würde allein aus diesem Grund beim Arbeitsgericht durchdringen.

Läge bei  Klaus M. im Gegensatz zu seinen Kollegen eine Schwerbehinderung vor, kann dieser Umstand dazu führen, dass er trotz seiner kürzeren Betriebszugehörigkeit und seines geringeren Lebensalters als schutzwürdiger als Günther K. einzustufen ist, also Günther K. vor  Klaus M. zu entlassen wäre.

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Dr. Reinhard Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Scharnhorstplatz 8
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Stand: 29.01.2012