Welche Anforderungen sind an das Erfordernis zu stellen, dass der Arbeitgeber eine nachweisbare Entscheidung getroffen haben muss, die zum Wegfall Ihres Arbeitsplatzes führt?

Betriebsbedingte Kündigung
Teil 5

Vom Gericht ist voll nachzuprüfen, ob eine unternehmerische Entscheidung tatsächlich vorliegt und ob durch ihre Umsetzung das Beschäftigungsbedürfnis für den oder die gekündigten Arbeitnehmer entfallen ist. Hier erfahren Sie, wann eine solche unternehmerische Entscheidung garantiert nicht vorliegt.


Allein außer- wie innerbetriebliche Kündigungsursachen führen noch nicht zum Wegfall des Arbeitsplatzes. Daher ist als Grundlage für eine betriebsbedingte Kündigung eine unternehmerische Entscheidung erforderlich.

Unternehmerische Entscheidung bei innerbetrieblichen Ursachen als Kündigungsgrund:
Die innerbetriebliche Ursache wird i.d.R. mit der Unternehmerentscheidung zusammenfallen. Damit ist gemeint, dass die Absicht, innerbetrieblich organisatorische Maßnahmen durchzuführen, letztlich eine unternehmerische Entscheidung voraussetzt. Bei den innerbetrieblichen Gründen muss die Umsetzung der unternehmerischen Entscheidungen aber greifbare Formen angenommen haben, beispielsweise organisatorische Veränderungen, Einführung neuer Fertigungsmethoden oder Outsourcing.

    Ein Beispiel:

Der endgültige unternehmerische Entschluss besteht noch nicht, wenn sich der Arbeitgeber, der eine Betriebsabteilung schließen will, zum Zeitpunkt des Ausspruches der Kündigung noch in ernsthaften Verhandlungen über eine Veräußerung des Betriebsteils befindet und deshalb nur vorsorglich mit der Begründung gekündigt hat, der Betriebsteil solle zu einem bestimmten Zeitpunkt stillgelegt werden, falls eine Veräußerung scheitere.

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen den Gefallen tut, ....weiter


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Dr. Reinhard Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Scharnhorstplatz 8
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Stand: 29.01.2012