Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl
Teil 7

Was hat es mit der Sozialauswahl auf sich? Auf welche Gesichtspunkte kommt es für die richtige Sozialauswahl an?

 

Der Arbeitgeber ist bei der Auswahl, welchem von mehreren zur Entlassung anstehenden Arbeitnehmern er kündigt, nicht frei!

(betriebsbedingte) Kündigung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht


In jedem Fall gilt:

Wenn Ihr Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung die falsche Person auswählt bzw. - noch präziser - anstatt Ihnen einem anderen mit Ihnen vergleichbaren Mitarbeiter hätte kündigen müssen, dann haben Sie gute Chancen, Ihren Arbeitsgerichtsprozess allein aus diesem Grund (!) zu gewinnen und auf den Arbeitsplatz zurückzukehren oder eine Abfindung zu erstreiten!


Auf welche Gesichtspunkte kommt es für die richtige Sozialauswahl an?

Ob der Arbeitgeber bei der Sozialauswahl richtig vorgegangen ist, kann an der Einhaltung folgender drei Prüfungsschritte überprüft werden:

  1. Zutreffende Ermittlung der vergleichbaren Arbeitnehmer
    Siehe dazu die Tipps "erster Prüfungschritt" 

  2. Berechtigter Ausschluss einzelner Arbeitnehmer aus dem Kreis der vergleichbaren Arbeitnehmer (Vorrang betrieblicher Gründe)
    Siehe dazu die Tipps "zweiter Prüfungschritt" 

  3. Richtige Auswahlentscheidung nach sozialen Gesichtspunkten
    Siehe dazu die Tipps "dritter Prüfungschritt" 

Hinweis: Wenn Sie einfach weiterblättern, kommen Sie automatisch zu den einzelnen Prüfungsschritten.


Unterläuft dem Arbeitgeber hier ein Fehler, gewinnen Sie Ihren Kündigungsschutzprozess!

Von vornherein nicht in die Sozialauswahl mit einzubeziehen und damit vor einer betriebsbedingten Kündigung besser geschützt sind Sie dann,

  • wenn Sie zu den Personen gehören, deren Kündigung das Gesetz verbietet
    (z.B. Mitglieder des Betriebsrates oder Schwerbehinderte, solange nicht die Zustimmung der Hauptfürsorgestelle für die Kündigung vorliegt).
  • wenn Ihre (ordentliche) Kündigung im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ausgeschlossen ist.

Auch leitende Angestellte nehmen an der Sozialauswahl teil.

Und nun zu den drei Schritten, anhand derer die Vorgehensweise des Arbeitgebers bei der Sozialauswahl auf ihre Richtigkeit überprüft werden kann....


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Dr. Reinhard Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Scharnhorstplatz 8
37154 Northeim



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Stand: 29.01.2012