Betriebsbedingte Kündigung
- Sozialauswahl
Teil 7
Was hat es mit der Sozialauswahl auf sich? Auf welche Gesichtspunkte
kommt es für die richtige Sozialauswahl an?
Der Arbeitgeber ist bei der Auswahl, welchem von mehreren
zur Entlassung anstehenden Arbeitnehmern er kündigt, nicht
frei!
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In jedem Fall gilt:
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Wenn Ihr Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung
die falsche Person auswählt bzw. - noch präziser - anstatt
Ihnen einem anderen mit Ihnen vergleichbaren Mitarbeiter hätte
kündigen müssen, dann haben Sie gute Chancen, Ihren Arbeitsgerichtsprozess
allein aus diesem Grund (!) zu gewinnen und auf den Arbeitsplatz
zurückzukehren oder eine Abfindung zu erstreiten!
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Auf welche Gesichtspunkte kommt es für die richtige Sozialauswahl an?
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Ob der Arbeitgeber bei der Sozialauswahl richtig vorgegangen
ist, kann an der Einhaltung folgender drei Prüfungsschritte
überprüft werden:
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- Zutreffende Ermittlung der vergleichbaren Arbeitnehmer
Siehe dazu die Tipps
"erster Prüfungschritt" 
- Berechtigter Ausschluss einzelner Arbeitnehmer aus
dem Kreis der vergleichbaren Arbeitnehmer (Vorrang betrieblicher
Gründe)
Siehe dazu die Tipps "zweiter
Prüfungschritt" 
- Richtige Auswahlentscheidung nach sozialen Gesichtspunkten
Siehe dazu die Tipps "dritter
Prüfungschritt" 
Hinweis: Wenn Sie einfach weiterblättern, kommen
Sie automatisch zu den einzelnen Prüfungsschritten.
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Unterläuft dem Arbeitgeber hier ein Fehler, gewinnen
Sie Ihren Kündigungsschutzprozess!
Von vornherein nicht in die Sozialauswahl mit einzubeziehen und damit
vor einer betriebsbedingten Kündigung besser geschützt sind Sie dann,
- wenn Sie zu den Personen gehören, deren Kündigung das Gesetz verbietet
(z.B. Mitglieder des Betriebsrates oder Schwerbehinderte,
solange nicht die Zustimmung der Hauptfürsorgestelle für die Kündigung
vorliegt).
- wenn Ihre (ordentliche) Kündigung im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag
ausgeschlossen ist.
Auch leitende Angestellte nehmen an der Sozialauswahl teil.
Und nun zu den drei Schritten,
anhand derer die Vorgehensweise des Arbeitgebers bei der Sozialauswahl
auf ihre Richtigkeit überprüft werden kann.... 
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