Welche außer- oder innerbetrieblichen Umstände können zur Begründung
einer betriebsbedingten Kündigung herangezogen werden?
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Betriebsbedingte Kündigung
Gründe
Teil 3
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Lesen Sie zunächst, welche außer- oder innerbetrieblichen Kündigungssachverhalte
es gibt. Sie werden sehen, dass an die Darlegungslast des Arbeitgebers,
wie er die betrieblichen Kündigungsgründe erläutert, sehr hohe Anforderungen
gestellt werden.
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Als außerbetriebliche Gründe sind anerkannt:
- Schwierigkeiten, die Produkte des Unternehmens am Markt abzusetzen (Umsatzrückgang;
Absatzschwierigkeiten),
- geringe oder fehlende Aufträge für das Unternehmen (Auftragsmangel),
- Veränderung der Marktstruktur,
- mangelnde Rentabilität des Unternehmens wegen zu hoher Kosten und dadurch
bedingten Gewinnverfall,
- Haushaltseinsparungen im öffentlichen Dienst,
- Kürzungen oder Wegfall von Drittmitteln, die zur Finanzierung von Arbeitsplätzen
dienten, insbesondere im Wissenschafts- und Forschungsbereich.

Als innerbetriebliche Gründe werden angesehen:
- Betriebseinschränkungen etwa durch Umstellung von Drei- auf Zweischichtbetrieb,
- Änderung oder Einführung neuer Fertigungsmethoden (numerisch gesteuerte
Maschinen),
- Umstellung oder Einschränkung der Produktion (Rationalisierungsmaßnahmen),
- organisatorische Veränderungen,
- Stilllegung des Betriebs oder einer Betriebsabteilung.
Es liegt grundsätzlich im unternehmerischen Ermessen, ob und welche
organisatorischen Maßnahmen der Arbeitgeber trifft, um seinen Betrieb
den veränderten inner- oder außerbetrieblichen Entwicklungen anzupassen.
Dabei kann das Arbeitsgericht grundsätzlich nicht nachprüfen,
ob die Maßnahme des Arbeitgebers notwendig oder zweckmäßig war.
Gleichwohl muss gesehen werden, dass bei weitem nicht jede unternehmerische
Entscheidung von den Arbeitsgerichten hingenommen wird und dass
es für den gekündigten Arbeitnehmer reichlich Chancen gibt, eine
betriebsbedingte Kündigung des Arbeitgebers anzugreifen. Welche
außer- oder innerbetrieblichen Umstände können zur
Begründung einer betriebsbedingten Kündigung herangezogen
werden? 
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