Welche außer- oder innerbetrieblichen Umstände können zur Begründung einer betriebsbedingten Kündigung herangezogen werden?

Kündigung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht

   Betriebsbedingte Kündigung Gründe
Teil 3          

Lesen Sie zunächst, welche außer- oder innerbetrieblichen Kündigungssachverhalte es gibt. Sie werden sehen, dass an die Darlegungslast des Arbeitgebers, wie er die betrieblichen Kündigungsgründe erläutert, sehr hohe Anforderungen gestellt werden.


Als außerbetriebliche Gründe sind anerkannt:

  • Schwierigkeiten, die Produkte des Unternehmens am Markt abzusetzen (Umsatzrückgang; Absatzschwierigkeiten),
  • geringe oder fehlende Aufträge für das Unternehmen (Auftragsmangel),
  • Veränderung der Marktstruktur,
  • mangelnde Rentabilität des Unternehmens wegen zu hoher Kosten und dadurch bedingten Gewinnverfall,
  • Haushaltseinsparungen im öffentlichen Dienst,
  • Kürzungen oder Wegfall von Drittmitteln, die zur Finanzierung von Arbeitsplätzen dienten, insbesondere im Wissenschafts- und Forschungsbereich.

Als innerbetriebliche Gründe werden angesehen:

  • Betriebseinschränkungen etwa durch Umstellung von Drei- auf Zweischichtbetrieb,
  • Änderung oder Einführung neuer Fertigungsmethoden (numerisch gesteuerte Maschinen),
  • Umstellung oder Einschränkung der Produktion (Rationalisierungsmaßnahmen),
  • organisatorische Veränderungen,
  • Stilllegung des Betriebs oder einer Betriebsabteilung.

Es liegt grundsätzlich im unternehmerischen Ermessen, ob und welche organisatorischen Maßnahmen der Arbeitgeber trifft, um seinen Betrieb den veränderten inner- oder außerbetrieblichen Entwicklungen anzupassen. Dabei kann das Arbeitsgericht grundsätzlich nicht nachprüfen, ob die Maßnahme des Arbeitgebers notwendig oder zweckmäßig war.


Gleichwohl muss gesehen werden, dass bei weitem nicht jede unternehmerische Entscheidung von den Arbeitsgerichten hingenommen wird und dass es für den gekündigten Arbeitnehmer reichlich Chancen gibt, eine betriebsbedingte Kündigung des Arbeitgebers anzugreifen. Welche außer- oder innerbetrieblichen Umstände können zur Begründung einer betriebsbedingten Kündigung herangezogen werden?


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Dr. Reinhard Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Scharnhorstplatz 8
37154 Northeim



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Stand: 17.03.2010