Wo liegen die "Ansatzpunkte", um eine betriebsbedingte Kündigung
zu Fall zu bringen? Checkliste zur Beurteilung der Erfolgsaussicht
einer Kündigungsschutzklage gegen eine betriebsbedingte Kündigung.
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Betriebsbedingte Kündigung
Teil 2
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Auf welche rechtlichen Gesichtspunkte kommt es an, wenn Ihnen der
Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen gekündigt hat bzw. kündigen
will?
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Um es vorweg zu nehmen:
Die Kündigung aus betriebsbedingten Gründen
ist für den Arbeitgeber äußerst schwer zu begründen und durchzusetzen.
Die Hürden, die der Arbeitgeber nehmen muss, um seine Kündigung durchzubringen,
sind äußerst zahlreich. Eine betriebsbedingte Kündigung, die überhaupt
keine Angriffspunkte bietet, bildet daher eher die Ausnahme. Deshalb sind Sie
in jedem Fall gut beraten, wenn Sie den Rat eines Fachmanns einholen, falls
Ihnen die betriebsbedingte Kündigung erklärt wurde oder falls Ihnen eine solche
Kündigung bevorsteht.
Damit Sie den Überblick behalten, wird für die nachfolgenden Tipps von dem
in der arbeitsrechtlichen Praxis häufigsten Fall ausgegangen, dass der Unternehmer seinen Betrieb,
wenn auch eingeschränkt oder umorganisiert, fortführt. Was bei einer Stilllegung
des Betriebes oder im Falle einer Insolvenz gilt, wird unter den Tipps bei Betriebsstilllegung
und den Tipps bei Insolvenz behandelt.
Der Arbeitgeber darf Ihnen nur unter der Voraussetzung die betriebsbedingte
Kündigung erklären, dass die Kündigung durch dringende
betriebliche Erfordernisse bedingt ist. Dringende
betriebsbedingte Gründe für eine arbeitgeberseitige Kündigung
sind nur unter folgenden Voraussetzungen gegeben, die überdies nebeneinander
vorliegen müssen. Sie können die nachstehend aufgeführten Voraussetzungen
wie eine Checkliste zur Beurteilung
der Erfolgsaussicht einer Kündigungsschutzklage verwenden.
Wo liegen die "Ansatzpunkte", um eine betriebsbedingte
Kündigung zu Fall zu bringen? Checkliste
zur Beurteilung der Erfolgsaussicht einer Kündigungsschutzklage
gegen eine betriebsbedingte Kündigung.... 
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