Wenn Sie mit einer fristlosen Kündigung konfrontiert sind, sollten Sie in jedem Fall hiergegen vorgehen. Dies gilt uneingeschränkt, und zwar auch dann, wenn die fristlose Kündigung Ihres Arbeitgebers ihre volle Berechtigung hat, weil Ihnen eine schwere Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten zur Last zu legen ist, z. B. eine Straftat zum Nachteil Ihres Arbeitgebers (Diebstahl oder Unterschlagung), eine schwere Beleidigung oder "beharrliche Arbeitsverweigerung".

Fristlose Kündigung
Teil 1

Die Folgen einer fristlosen arbeitgeberseitigen Kündigung sind nämlich gravierend und für Sie äußerst nachteilig:

(betriebsbedingte) Kündigung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht

  • Sie sind mit sofortiger Wirkung beschäftigungslos.

  • Sie erhalten ab sofort keine Vergütung mehr von Ihrem Arbeitgeber.

  • Die Agentur für Arbeit wird im Fall einer fristlosen Kündigung regelmäßig eine Sperrfrist von bis zu 12 Wochen verhängen.

  • Sie können Schwierigkeiten bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz bekommen.

  • Ihr Ansehen kann ramponiert sein.

Selbst wenn eine Weiterbeschäftigung nicht Ihr Ziel ist oder Ihr Arbeitgeber unter keinen Umständen bereit ist, Sie weiter zu beschäftigen, lässt sich häufig doch folgendes erreichen:
  • Als Beendigungsdatum für das Arbeitsverhältnis wird der Termin vereinbart, zu dem der Arbeitgeber unter Einhaltung der Kündigungsfrist ordentlich hätte kündigen können.

  • Der Arbeitgeber gibt eine Erklärung des Inhalts ab, dass er die Vorwürfe, die ihn zu der Kündigung veranlasst haben, nicht länger aufrecht erhält.

  • Außerdem kann selbst bei fristlosen Kündigungen nicht selten die Zahlung einer Abfindung erreicht werden.

Selbst dann, wenn die Zahlung einer Abfindung nicht erreicht werden kann, ist es für Sie daher von erheblichem Vorteil, wenn das Arbeitsverhältnis erst zu dem Termin endet, zu dem ordentlich hätte gekündigt werden können. Vorteilhaft ist es weiterhin, wenn in dem gerichtlichen Vergleich festgehalten wird, dass Ihr Arbeitgeber die Ihnen gegenüber erhobenen Vorwürfe nicht mehr aufrecht erhält. Dann entfällt nämlich für die Agentur für Arbeit in der Regel die Grundlage für die Verhängung einer Sperrfrist, so dass Sie sofort nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Arbeitslosengeld beziehen können.

Die Hürden, die Ihr Arbeitgeber überwinden muss, um Ihnen wirksam zu kündigen, sind sehr hoch. Gerade bei fristlosen Kündigungen bestehen - im Vergleich zu ordentlichen Kündigungen - noch zusätzliche Hürden. Es bereitet den Arbeitgebern in der Praxis oft erhebliche Schwierigkeiten, diese zusätzlichen Hürden zu überwinden. Aus diesem Grund sind gerade bei fristlosen Kündigungen die Aussichten, im Wege eines Kündigungsschutzprozesses etwas zu erreichen, besonders hoch.


Was sind die rechtlichen Voraussetzungen, damit eine von Ihrem Arbeitgeber ausgesprochene fristlose Kündigung vor dem Arbeitsgericht überhaupt Bestand haben kann? Welche rechtlichen Hürden muss der Arbeitgeber überwinden und wie können Sie dies für sich nutzen?


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Dr. Reinhard Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Scharnhorstplatz 8
37154 Northeim



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Stand: 17.03.2010