fristlose Kündigung

Fristlose Kündigung Die Folgen einer fristlosen arbeitgeberseitigen Kündigung sind gravierend - und für Sie äußerst nachteilig

  • Sie sind mit sofortiger Wirkung beschäftigungslos.
  • Sie erhalten ab sofort keine Vergütung mehr von Ihrem Arbeitgeber.
  • Die Agentur für Arbeit wird im Fall einer fristlosen Kündigung regelmäßig eine Sperrfrist von bis zu 12 Wochen verhängen.
  • Sie können Schwierigkeiten bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz bekommen.
  • Ihr Ansehen kann ramponiert sein.

Sie sollten daher, wenn Sie mit einer fristlosen Kündigung konfrontiert sind, in jedem Fall hiergegen vorgehen. Selbst wenn die fristlose Kündigung Ihres Arbeitgebers nach Ihrer Auffassung berechtigt ist, etwa weil Ihnen eine schwere Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten zur Last zu legen ist, z. B. eine Straftat zum Nachteil Ihres Arbeitgebers (Diebstahl oder Unterschlagung), eine schwere Beleidigung oder "beharrliche Arbeitsverweigerung", sollten Sie zumindest anwaltlichen Rat einholen. Als juristischer Laie können Sie nicht so gut beurteilen, welche Chancen Sie haben, vielleicht doch etwas zu erreichen.

Auch wenn eine Weiterbeschäftigung nicht Ihr Ziel ist oder wenn Ihr Arbeitgeber unter keinen Umständen bereit ist, Sie weiter zu beschäftigen, lässt sich häufig erreichen, dass die fristlose Kündigung in eine fristgemäße Kündigung umgewandelt wird und der Arbeitgeber zusätzlich noch eine Abfindung an den Arbeitnehmer zahlt.

Das Ziel, die Zahlung einer Abfindung zu erstreiten, lässt sich allerdings nicht immer erreichen. Manche Fälle sind etwas kritischer gelagert, nämlich wenn der Verstoß des Arbeitnehmers gegen vertragliche Pflichten nicht so ohne weiteres von der Hand zu weisen ist. Häufig gelingt es in derartigen Fällen aber, sich mit dem Arbeitgeber darauf zu verständigen, dass die fristlose Kündigung in eine fristgemäße Kündigung umgewandelt wird. Für Sie als Arbeitnehmer hat dies immer noch folgende Vorteile:

  • Späterer Beendigungszeitpunkt: Ihr Arbeitsverhältnis endet fristgemäß, also zu dem Zeitpunkt, zu dem ordentlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist hätte gekündigt werden können.
  • Vergütung bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist: Bis zum Beendigungszeitpunkt erhalten Sie noch die vertraglich vereinbarte Vergütung, und zwar durchgehend ab dem Zugang der Kündigung.
  • Freistellung: In der Regel wird eine Freistellung von der Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung bis zum Beendigungszeitpunkt vereinbart. Das bedeutet: Bis zum Beendigungszeitpunkt erhalten Sie die Vergütung, ohne dafür arbeiten zu müssen.
  • Keine Sperrzeit: Ungeachtet der ursprünglich fristlosen Kündigung entfällt dann in der Regel für die Agentur für Arbeit auch die Rechtsgrundlage für die Verhängung einer Sperrzeit. Sie haben dann die Chance, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, also nach Ablauf der Kündigungsfrist, nahtlos Arbeitslosengeld zu beziehen, falls Sie bis dahin keine neue Arbeitsstelle gefunden haben..

Die Hürden, die Ihr Arbeitgeber überwinden muss, um Ihnen wirksam zu kündigen, sind sehr hoch. Gerade bei fristlosen Kündigungen bestehen - im Vergleich zu ordentlichen Kündigungen - noch zusätzliche Hürden. Es bereitet den Arbeitgebern in der Praxis oft erhebliche Schwierigkeiten, diese zusätzlichen Hürden zu überwinden. Aus diesem Grund sind gerade bei fristlosen Kündigungen die Aussichten, im Wege eines Kündigungsschutzprozesses etwas zu erreichen, besonders hoch.


Was sind die rechtlichen Voraussetzungen, damit eine von Ihrem Arbeitgeber ausgesprochene fristlose Kündigung vor dem Arbeitsgericht überhaupt Bestand haben kann? Welche rechtlichen Hürden muss der Arbeitgeber überwinden und wie können Sie dies für sich nutzen?



Zuletzt aktualisiert August 2023

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