Wenn Sie mit einer fristlosen Kündigung konfrontiert
sind, sollten Sie in jedem Fall hiergegen vorgehen. Dies gilt
uneingeschränkt, und zwar auch dann, wenn die fristlose
Kündigung Ihres Arbeitgebers ihre volle Berechtigung
hat, weil Ihnen eine schwere Verletzung arbeitsvertraglicher
Pflichten zur Last zu legen ist, z. B. eine Straftat zum Nachteil
Ihres Arbeitgebers (Diebstahl oder Unterschlagung), eine schwere
Beleidigung oder "beharrliche Arbeitsverweigerung".
Fristlose Kündigung
Teil 1
Die Folgen einer fristlosen arbeitgeberseitigen Kündigung
sind nämlich gravierend und für Sie äußerst
nachteilig:
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Sie sind mit sofortiger Wirkung beschäftigungslos.
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Sie erhalten ab sofort keine Vergütung mehr von Ihrem
Arbeitgeber.
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Die Agentur für Arbeit wird im Fall einer fristlosen
Kündigung regelmäßig eine Sperrfrist von bis
zu 12 Wochen verhängen.
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Sie können Schwierigkeiten bei der Suche nach einem neuen
Arbeitsplatz bekommen.
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Ihr Ansehen kann ramponiert sein.
Selbst wenn eine Weiterbeschäftigung nicht Ihr Ziel ist oder
Ihr Arbeitgeber unter keinen Umständen bereit ist, Sie weiter
zu beschäftigen, lässt sich häufig doch folgendes erreichen:
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Als Beendigungsdatum für das Arbeitsverhältnis
wird der Termin vereinbart, zu dem der Arbeitgeber unter Einhaltung
der Kündigungsfrist ordentlich hätte kündigen
können.
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Der Arbeitgeber gibt eine Erklärung des Inhalts ab,
dass er die Vorwürfe, die ihn zu der Kündigung veranlasst
haben, nicht länger aufrecht erhält.
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Außerdem kann selbst bei fristlosen Kündigungen
nicht selten die Zahlung einer Abfindung erreicht werden.
Selbst dann, wenn die Zahlung einer Abfindung nicht erreicht werden
kann, ist es für Sie daher von erheblichem Vorteil, wenn das
Arbeitsverhältnis erst zu dem Termin endet, zu dem ordentlich
hätte gekündigt werden können. Vorteilhaft ist es
weiterhin, wenn in dem gerichtlichen Vergleich festgehalten wird,
dass Ihr Arbeitgeber die Ihnen gegenüber erhobenen Vorwürfe
nicht mehr aufrecht erhält. Dann entfällt nämlich
für die Agentur für Arbeit in der Regel die Grundlage
für die Verhängung einer Sperrfrist, so dass Sie sofort
nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Arbeitslosengeld
beziehen können.
Die Hürden, die Ihr Arbeitgeber überwinden muss, um
Ihnen wirksam zu kündigen, sind sehr hoch. Gerade bei fristlosen
Kündigungen bestehen - im Vergleich zu ordentlichen Kündigungen
- noch zusätzliche Hürden. Es bereitet den Arbeitgebern
in der Praxis oft erhebliche Schwierigkeiten, diese zusätzlichen
Hürden zu überwinden. Aus diesem
Grund sind gerade bei fristlosen Kündigungen die Aussichten,
im Wege eines Kündigungsschutzprozesses etwas zu erreichen,
besonders hoch.
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