Fristlose Kündigung
Teil 3
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Kündigungssachverhalte, wie sie in der arbeitsrechtlichen
Praxis häufiger vorkommen:
Eigenmächtige Urlaubnahme
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Wenn der Arbeitgeber die Urlaubsgewährung ausdrücklich
abgelehnt hat und der Arbeitnehmer dennoch in Urlaub geht,
so wird regelmäßig auch eine beharrliche Arbeitsverweigerung
vorliegen. Ein solches Verhalten ist an sich geeignet, ....
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Ein solches Verhalten ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund
zur fristlosen Kündigung darzustellen. Dies gilt selbst dann,
wenn der Arbeitgeber die Urlaubsgewährung zu Unrecht abgelehnt
hat, weil er hierfür keinen berechtigten Grund hat. Grundsätzlich
müssen Sie, wenn Ihnen der Urlaub zu Unrecht verweigert wird,
gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Auf
keinen Fall sollten Sie den Urlaub eigenmächtig antreten!
Das gleiche gilt, wenn Ihr Arbeitgeber den bereits genehmigten Urlaub
kurz vor dessen Antritt widerruft. Holen Sie in dieser Situation
unbedingt fachmännischen Rat ein und handeln Sie auf keinen
Fall eigenmächtig!
Haben Sie, in der Meinung, hierzu berechtigt zu sein, bereits eigenmächtig
Urlaub genommen und wurde Ihnen deshalb fristlos gekündigt,
empfehle ich Ihnen, die Kündigung auf keinen Fall hinzunehmen.
Ich verweise nochmals ausdrücklich auf die allgemeinen Hinweise:
Warum ist
es so wichtig, gegen eine fristlose Kündigung vorzugehen und
die Kündigung anzugreifen? 
Weitere Informationen: Lesen Sie bitte auch die Tipps
im Zusammenhang mit einer verhaltensbedingten Kündigung....

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