fristlose Kündigung

Fristlose Kündigung Kündigungssachverhalt: Eigenmächtige Urlaubsnahme

Wenn der Arbeitgeber die Urlaubsgewährung ausdrücklich abgelehnt hat und der Arbeitnehmer dennoch in Urlaub geht, so wird regelmäßig auch eine beharrliche Arbeitsverweigerung vorliegen.

Ein solches Verhalten ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darzustellen. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber die Urlaubsgewährung zu Unrecht abgelehnt hat, weil er hierfür keinen berechtigten Grund hat. Grundsätzlich müssen Sie, wenn Ihnen der Urlaub zu Unrecht verweigert wird, gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Auf keinen Fall sollten Sie den Urlaub eigenmächtig antreten! Das gleiche gilt, wenn Ihr Arbeitgeber den bereits genehmigten Urlaub kurz vor dessen Antritt widerruft. Holen Sie in dieser Situation unbedingt fachmännischen Rat ein und handeln Sie auf keinen Fall eigenmächtig!

Haben Sie, in der Meinung, hierzu berechtigt zu sein, bereits eigenmächtig Urlaub genommen und wurde Ihnen deshalb fristlos gekündigt, empfehle ich Ihnen, die Kündigung auf keinen Fall hinzunehmen. Ich verweise nochmals ausdrücklich auf die allgemeinen Hinweise:
Warum ist es so wichtig, gegen eine fristlose Kündigung vorzugehen und die Kündigung anzugreifen?

Weitere Informationen: Lesen Sie bitte auch die Tipps im Zusammenhang mit einer verhaltensbedingten Kündigung....


Nächster Kündigungssachverhalt: Schlechtleistung oder Minderleistung rechts



Zuletzt aktualisiert August 2023

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