Fristlose Kündigung
Teil 3

(betriebsbedingte) Kündigung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht


Kündigungssachverhalte, wie sie in der arbeitsrechtlichen Praxis häufiger vorkommen:

Drohung mit Krankheit

Wer mit Krankheit droht, um einen Urlaub zu erzwingen, eine Versetzung oder die Zuweisung unangenehmer Arbeit zu verhindern, kann wegen unzulässigen Drucks auf den Arbeitgeber grundsätzlich außerordentlich gekündigt werden.....


Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitnehmer im Anschluss daran tatsächlich erkrankt!

Selbst wenn Sie Ihre Erkrankung "angedroht" haben, ist eine fristlose Kündigung nicht in jedem Fall gerechtfertigt. Sollte Ihnen wegen eines solchen Verhaltens gekündigt worden sein, holen Sie auf jeden Fall fachmännischen Rat ein. Auch hier gelten die allgemeinen Hinweise, auf die ich nochmals ausdrücklich verweise:
Warum ist es so wichtig, gegen eine fristlose Kündigung vorzugehen und die Kündigung anzugreifen?


Nächster Kündigungssachverhalt: Beleidigung


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Dr. Reinhard Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Scharnhorstplatz 8
37154 Northeim



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Stand: 17.03.2010