Fristlose Kündigung
Teil 3
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Kündigungssachverhalte, wie sie in der arbeitsrechtlichen
Praxis häufiger vorkommen:
Drohung mit Krankheit
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Wer mit Krankheit droht, um einen Urlaub zu erzwingen,
eine Versetzung oder die Zuweisung unangenehmer Arbeit zu
verhindern, kann wegen unzulässigen Drucks auf den Arbeitgeber
grundsätzlich außerordentlich gekündigt werden.....
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Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitnehmer im Anschluss daran
tatsächlich erkrankt!
Selbst wenn Sie Ihre Erkrankung "angedroht" haben, ist
eine fristlose Kündigung nicht in jedem Fall gerechtfertigt.
Sollte Ihnen wegen eines solchen Verhaltens gekündigt worden
sein, holen Sie auf jeden Fall fachmännischen Rat ein. Auch
hier gelten die allgemeinen Hinweise, auf die ich nochmals
ausdrücklich verweise:
Warum ist
es so wichtig, gegen eine fristlose Kündigung vorzugehen und
die Kündigung anzugreifen? 
Nächster Kündigungssachverhalt: Beleidigung

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