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1. Revierwachmann ist, wer eine Mehrzahl von Bewachungsobjekten
nach Maßgabe der in der Regel bei jedem Objekt
unterschiedlichen Aufgaben, die in seinem Revierwachbuch
niedergelegt sein müssen, in ununterbrochenem Kontrolldienst
bewacht. In der Regel handelt es sich bei jedem Objekt
um ein Objekt jeweils eines anderen Auftraggebers.
2. Separatwachmann ist, wer ein oder mehrere vertraglich
fest umrissene Bewachungsobjekte nach gleicher Anweisung
meist eines einzigen Auftraggebers in wiederholten Objektkontrollen
oder als Standposten bewacht. Wesentlich ist, dass der
Wachdienst regelmäßig und in erheblichem
Umfang aus Arbeitsbereitschaft besteht.
3. Werkschutzfachkraft ist, wer die Prüfung nach
der Prüfungsordnung für die Geprüfte
Werkschutzfachkraft bei einer IHK abgelegt hat.
4. Arbeitnehmer im Sicherheitstransport ist, wer Geld-
und Wertsachen sowie für Banken, Beleggut, Datenträger
und Postsachen transportiert.
5. Arbeitnehmer im Rollierdienst sind Personen, die
Hartgeld rollen und/oder Papiergeld zählen und
bündeln.
6. Wachmann für militärische Bewachung ist,
wer in militärischen Anlagen Dienst verrichtet
und dem "Gesetz über die Anwendung und Durchführung
des unmittelbaren Zwanges" unterliegt.
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