Manteltarifvertrag

für das Wach- und Sicherheitsgewerbe im Lande Niedersachsen

(MTV Wach- und Sicherheitsgewerbe Niedersachsen)

vom 6. März 1997

Kündigung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht


§ 14 Zeitzuschläge


Auf die jeweiligen Stundengrundlöhne werden folgende Zuschläge gezahlt:

1. Die über die in § 6 genannte regelmäßige täglich, wöchentlich bzw. monatlich hinausgehende Arbeitszeit ist zuschlagpflichtige Mehrarbeit. Der Zuschlag beträgt 25 %.

2. Können Freischichten aus betrieblichen Gründen nicht gewährt werden, ist ein Zuschlag von50 % zu zahlen.

3. Für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen wird ein Zuschlag von 100 % gezahlt. Das gilt auch für den Oster- und Pfingstsonntag.

4. Für Arbeit an Sonntagen wird ein Zuschlag von 50 % gezahlt.

5. Für Arbeit am 24. Dezember und am 31. Dezember ab 14.00 Uhr wird ein Zuschlag von 10% gezahlt.

6. Arbeitnehmer, ausgenommen in kerntechnischen Anlagen, erhalten für Nachtarbeit in der Zeit zwischen 23.00 und 6.00 Uhr einen Zuschlag von 5 %, der im Sinne von § 3b EStG als Nachtzuschlag auszuweisen ist.

7. Arbeitnehmer in kerntechnischen Anlagen nach Inbetriebnahme erhalten für regelmäßige Wechselschichtarbeit zwischen 20.00 und 06.00 Uhr einen Zuschlag von 25 %, der im Sinne von § 3b EStG als Nachtzuschlag auszuweisen ist. Durch Betriebsvereinbarung kann für Arbeitnehmer, die ganzjährig und regelmäßig im Wechselschichtdienst eingesetzt sind, an Stelle der Einzelzuschläge ein monatlicher Pauschalbetrag vereinbart werden.

8. Fallen Zuschläge gemäß den Ziffern 3., 4. und 5. zusammen, so wird nur der höhere Zuschlag gezahlt.

9. Zeitzuschläge für Arbeit an Sonn- und Feiertagen sind für Arbeits-, Bereitschafts- und Ruhezeit zu zahlen.

 

 

Inhaltsübersicht

 

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Mitbestimmung des Betriebsrates
§ 3 Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses
§ 4 Betriebszugehörigkeit
§ 5 Begriffsbestimmungen
§ 6 Arbeitszeit
§ 7 Freizeit
§ 8 Überstunden
§ 9 Lohnzahlung
§ 10 Bekleidung und Ausrüstung
§ 11 Freistellung von der Arbeit
§ 12 Fortzahlung von Arbeitsentgelt und Sozialleistungen
§ 13 Urlaub
§ 14 Zeitzuschläge
§ 15 Feiertage
§ 16 Urlaubs- und Weihnachtsgeld
§ 17 Kosten der Unterrichtung
§ 18 Schiedsgericht
§ 19 Erlöschen von Ansprüchen
§ 20 Schlussbestimmungen
Anhang 1



Kündigung -was tun?
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  • Kündigungsschutz - was Sie unbedingt wissen sollten!
  • Abfindung - haben Sie einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung? Was müssen Sie unternehmen, um eine - möglichst hohe - Abfindung zu erhalten? Wie hoch sollte die Abfindung sein?
  • Betriebsbedingte Kündigung - wie Sie sich gegen eine betriebsbedingte Kündigung zur Wehr zu setzen und ihren Arbeitsplatz erhalten oder eine Abfindung erstreiten.
  • Viele weitere Themen rund um den Kündigungsschutz.....weiter


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©  

Dr. Reinhard Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Scharnhorstplatz 8
37154 Northeim



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Stand: 29.02.2012