Für zwei freie Tage oder zwei Schichten bzw. eine
Doppelschicht (24 Stunden)
a) bei eigener Silberhochzeit
b) bei eigenem Wohnungswechsel mit Adressenänderung,
einmal pro Jahr
c) bei eigener Eheschließung und Eheschließung
der eigenen Kinder
d) bei Niederkunft der Ehefrau
e) beim Tode der Eltern, der Schwiegereltern sowie
der Geschwister
f) für die Teilnahme an Tarifverhandlungen
Für drei volle freie Tage oder drei Schichten
bzw. 1,5 Doppelschichten (36 Stunden)beim Tode des
Ehegatten sowie der Kinder.
2. Gewählten Funktionsträgern der Gewerkschaft
ÖTV wird für die Teilnahme an Sitzungen der
ÖTV Freistellung ohne Fortzahlung des Arbeitsentgelts
gewährt.