Manteltarifvertrag

für das Wach- und Sicherheitsgewerbe im Lande Niedersachsen

(MTV Wach- und Sicherheitsgewerbe Niedersachsen)

vom 6. März 1997

Kündigung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht


§ 18 Schiedsgericht


1. Zur Beilegung von Streitfällen, die sich bei der Auslegung dieses Tarifvertrages ergeben und über die zwischen den Vertragsparteien keine Einigung erzielt werden kann, soll ein Schiedsgericht einberufen werden.

Dieses Schiedsgericht besteht aus je drei Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeisitzern. Die Beisitzer werden von Fall zu Fall von den Vertragsparteien bestimmt. Personen, die an den Streitfällen beteiligt sind, dürfen nicht als Beisitzer fungieren.

2. Das Tarifschiedsgericht hat spätestens sechs Wochen nach Antragstellung zu verhandeln.

 

 

Inhaltsübersicht

 

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Mitbestimmung des Betriebsrates
§ 3 Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses
§ 4 Betriebszugehörigkeit
§ 5 Begriffsbestimmungen
§ 6 Arbeitszeit
§ 7 Freizeit
§ 8 Überstunden
§ 9 Lohnzahlung
§ 10 Bekleidung und Ausrüstung
§ 11 Freistellung von der Arbeit
§ 12 Fortzahlung von Arbeitsentgelt und Sozialleistungen
§ 13 Urlaub
§ 14 Zeitzuschläge
§ 15 Feiertage
§ 16 Urlaubs- und Weihnachtsgeld
§ 17 Kosten der Unterrichtung
§ 18 Schiedsgericht
§ 19 Erlöschen von Ansprüchen
§ 20 Schlussbestimmungen
Anhang 1



Kündigung -was tun?
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt? Oder befürchten Sie, in Kürze eine Kündigung zu erhalten?

Hier finden Sie den

Ratgeber zum Kündigungsschutz

und Antworten auf alle Fragen, die sich Ihnen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellen werden:

  • Kündigungsschutz - was Sie unbedingt wissen sollten!
  • Abfindung - haben Sie einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung? Was müssen Sie unternehmen, um eine - möglichst hohe - Abfindung zu erhalten? Wie hoch sollte die Abfindung sein?
  • Betriebsbedingte Kündigung - wie Sie sich gegen eine betriebsbedingte Kündigung zur Wehr zu setzen und ihren Arbeitsplatz erhalten oder eine Abfindung erstreiten.
  • Viele weitere Themen rund um den Kündigungsschutz.....weiter


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©  

Dr. Reinhard Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Scharnhorstplatz 8
37154 Northeim



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Stand: 17.03.2010