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1. Jeder Beschäftigte erhält wöchentlich
einen unbezahlten freien Tag (24 Stunden).
2 .Bei durchgehendem 24-stündigen Schichtwechsel
ist nach jeder Schicht ein freier Tag von gleicher Dauer
zu gewähren. Außerdem erhält der in
24-stündigem Schichtwechsel eingesetzte Wachmann
je Doppelwoche einen der betreffenden Schichtdauer entsprechenden
zusätzlichen unbezahlten freien Tag.
3. Die freien Tage sind grundsätzlich zu gewähren
und zu nehmen. Die Einteilung der in Frage kommenden
freien Tage geschieht im Einvernehmen mit der Betriebsleitung
bzw. Wachinspektion und dem Betriebsrat.
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